In der Rechtsschutzversicherung der Uelzener gilt im Tarif Jagd-Rechtsschutz folgendes für Aufgaben und Inhalt der Rechtsschutzversicherung:
Der Versicherer erbringt die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers oder des Versicherten erforderlichen Leistungen im vereinbarten Umfang (Rechtsschutz), sofern keine andere Rechtsschutzversicherung zum Ersatz dieser Kosten verpflichtet ist (Subsidiärhaftung).
- Jagd-Rechtsschutz
a) Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer als Jäger in ursächlichem Zusammenhang mit der Jagdausübung und in seiner Eigenschaft als Halter, Eigentümer und Besitzer der im Versicherungsschein genannten Hunde während der Jagdausübung. Die in der Jagd-Rechtsschutzversicherung und Jagd-Haftpflicht-Versicherung versicherten Hunde müssen identisch sein. Kein Versicherungsschutz besteht unabhängig von der Umsatzhöhe für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit der Zucht von Tieren und / oder einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit.
b) Der Versicherungsschutz umfasst: Schadenersatz-Rechtsschutz (Ziff. 2.1) Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (Ziff. 2.2) Sozialgerichts-Rechtsschutz (Ziff. 2.3) Verwaltungsgerichts-Rechtsschutz (Ziff. 2.4) Abweichend zu den Ziffern 2.3 und 2.4 besteht auch Versicherungsschutz für die vor- bzw. außergerichtliche Wahrnehmung von rechtlichen Interessen (vorgeschaltetes Widerspruchsverfahren) vor der zuständigen deutschen Behörde. Straf-Rechtsschutz (Ziff. 2.5) Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (Ziff. 2.6) Wildschaden-Rechtsschutz (Ziff. 2.7)
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Der Versicherer erbringt die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers oder des Versicherten erforderlichen Leistungen im vereinbarten Umfang (Rechtsschutz), sofern keine andere Rechtsschutzversicherung zum Ersatz dieser Kosten verpflichtet ist (Subsidiärhaftung).
- Jagd-Rechtsschutz
a) Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer als Jäger in ursächlichem Zusammenhang mit der Jagdausübung und in seiner Eigenschaft als Halter, Eigentümer und Besitzer der im Versicherungsschein genannten Hunde während der Jagdausübung. Die in der Jagd-Rechtsschutzversicherung und Jagd-Haftpflicht-Versicherung versicherten Hunde müssen identisch sein. Kein Versicherungsschutz besteht unabhängig von der Umsatzhöhe für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit der Zucht von Tieren und / oder einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit.
b) Der Versicherungsschutz umfasst: Schadenersatz-Rechtsschutz (Ziff. 2.1) Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (Ziff. 2.2) Sozialgerichts-Rechtsschutz (Ziff. 2.3) Verwaltungsgerichts-Rechtsschutz (Ziff. 2.4) Abweichend zu den Ziffern 2.3 und 2.4 besteht auch Versicherungsschutz für die vor- bzw. außergerichtliche Wahrnehmung von rechtlichen Interessen (vorgeschaltetes Widerspruchsverfahren) vor der zuständigen deutschen Behörde. Straf-Rechtsschutz (Ziff. 2.5) Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (Ziff. 2.6) Wildschaden-Rechtsschutz (Ziff. 2.7)
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025