In der Rechtsschutzversicherung der Uelzener gilt im Tarif Jagd-Rechtsschutz folgendes für Sanktionsklausel:
Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragspartner direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Besondere Bedingungen der Uelzener zur Rechtsschutz-Versicherung über zusätzliche Assistance- oder Serviceleistungen (BBRS 2010)
Die Uelzener gewährt zusätzlich zu den vertraglich vereinbarten Leistungen Ihnen als Versicherungsnehmer folgende Assistance- / Serviceleistungen:
Assistance- oder Serviceleistungen „Rechts-Infoline“
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragspartner direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Besondere Bedingungen der Uelzener zur Rechtsschutz-Versicherung über zusätzliche Assistance- oder Serviceleistungen (BBRS 2010)
Die Uelzener gewährt zusätzlich zu den vertraglich vereinbarten Leistungen Ihnen als Versicherungsnehmer folgende Assistance- / Serviceleistungen:
Assistance- oder Serviceleistungen „Rechts-Infoline“
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025