In der Rechtsschutzversicherung der Uelzener gilt im Tarif Spezial-Rechtsschutz für Mensch mit Tier folgendes für Aufgaben und Inhalt der Rechtsschutzversicherung:
Der Versicherer erbringt die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers oder des Versicherten erforderlichen Leistungen im vereinbarten Umfang (Rechtsschutz), sofern keine andere Rechtsschutzversicherung zum Ersatz dieser Kosten verpflichtet ist (Subsidiärhaftung).
- Tierhalter-Rechtsschutz
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Halter, Eigentümer und Besitzer des namentlich benannten Tieres (der namentlich benannten Tiere). Kein Versicherungsschutz besteht unabhängig von der Umsatzhöhe für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit der Zucht von Tieren und/oder einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit.
b) Der Versicherungsschutz umfasst:
Schadenersatz-Rechtsschutz (Ziff. 2.1)
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (Ziff. 2.2)
Abweichend von Ziff. 2.2 ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Verträgen, die ausschließlich die Unterbringung der versicherten Tiere zum Gegenstand haben, vom Versicherungsschutz umfasst.
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten in Bezug auf die private Tierhaltung (Ziff. 2.3)
Verwaltungsgerichts-Rechtsschutz in Bezug auf die private Tierhaltung (Ziff. 2.4)
Abweichend zu Nr. 2.4 besteht auch Versicherungsschutz für die vor- bzw. außergerichtliche Wahrnehmung von rechtlichen Interessen (vorgeschaltetes Widerspruchsverfahren) vor der zuständigen deutschen Behörde.
Straf-Rechtsschutz (Ziff. 2.5)
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (Ziff. 2.6)
c) - entfällt -
d) - entfällt -
- - entfällt -
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Der Versicherer erbringt die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers oder des Versicherten erforderlichen Leistungen im vereinbarten Umfang (Rechtsschutz), sofern keine andere Rechtsschutzversicherung zum Ersatz dieser Kosten verpflichtet ist (Subsidiärhaftung).
- Tierhalter-Rechtsschutz
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Halter, Eigentümer und Besitzer des namentlich benannten Tieres (der namentlich benannten Tiere). Kein Versicherungsschutz besteht unabhängig von der Umsatzhöhe für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit der Zucht von Tieren und/oder einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit.
b) Der Versicherungsschutz umfasst:
Schadenersatz-Rechtsschutz (Ziff. 2.1)
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (Ziff. 2.2)
Abweichend von Ziff. 2.2 ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Verträgen, die ausschließlich die Unterbringung der versicherten Tiere zum Gegenstand haben, vom Versicherungsschutz umfasst.
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten in Bezug auf die private Tierhaltung (Ziff. 2.3)
Verwaltungsgerichts-Rechtsschutz in Bezug auf die private Tierhaltung (Ziff. 2.4)
Abweichend zu Nr. 2.4 besteht auch Versicherungsschutz für die vor- bzw. außergerichtliche Wahrnehmung von rechtlichen Interessen (vorgeschaltetes Widerspruchsverfahren) vor der zuständigen deutschen Behörde.
Straf-Rechtsschutz (Ziff. 2.5)
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (Ziff. 2.6)
c) - entfällt -
d) - entfällt -
- - entfällt -
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025