In der Rechtsschutzversicherung der Uelzener gilt im Tarif Spezial-Rechtsschutz für Mensch mit Tier folgendes für Leistungsarten:
Der Umfang des Versicherungsschutzes umfasst:
- Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit für diese der Gegenstandswert mindestens 100,00 € beträgt und soweit diese nicht auch auf einer Vertragsverletzung oder einer Verletzung eines dinglichen Rechtes an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen;
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten, soweit für diese der Gegenstandswert mindestens 100,00 € beträgt. Ausgenommen sind Verträge und dingliche Rechte, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben.
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten;
- Verwaltungsgerichts-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Verwaltungsgerichten;
- Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen eines Vorwurfes eines Vergehens, dessen vorsätzliche wie auch fahrlässige Begehung strafbar ist, solange dem Versicherungsnehmer ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen wird. Wird dem Versicherungsnehmer dagegen vorgeworfen, ein solches Vergehen vorsätzlich begangen zu haben, besteht rückwirkend Versicherungsschutz, wenn keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatzes (Urteil oder Strafbefehl) erfolgt. Bei dem Vorwurf eines Verbrechens besteht kein Versicherungsschutz; ebenso wenig bei dem Vorwurf eines Vergehens, das nur vorsätzlich begangen werden kann (z. B. Beleidigung, Diebstahl, Betrug). Dabei kommt es weder auf die Berechtigung des Vorwurfes noch auf den Ausgang des Strafverfahrens an.
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfes einer Ordnungswidrigkeit. Wird bestandskräftig oder rechtskräftig festgestellt, dass der Versicherungsnehmer die Ordnungswidrigkeit vorsätzlich begangen hat, ist er verpflichtet, dem Versicherer die Kosten zu erstatten, die dieser für die Verteidigung wegen des Vorwurfs eines vorsätzlichen Verhaltens getragen hat.
Adresse
Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a. G. Veerßer Straße 65 / 67 29525 Uelzen
Kontaktdaten
Tel. 0581 8070-0
www.uelzener.de
info@uelzener.de
Vorstand
Imke Brammer-Rahlfs (Vorsitzende)
Bernd Fischer (Stv.), Joachim Unger
Aufsichtsratsvorsitzende:
Susanne Treiber
Identifikationsdaten
Amtsgericht Lüneburg HRB 120469
USt-IdNr.: DE 116 681 647
W-IdNr.: DE116681647-00001
StNr.: 47 207 00011
StNr. beim BZSt: 809/V90809020562
Bankverbindung
Commerzbank AG
IBAN: DE80 2584 0048 0569 0334 00
BIC: COBADEFF249
Gläubiger-ID: DE19ZZZ00000118549
- Erst-Beratungs-Rechtsschutz als Opfer einer Gewalttat
für einen ersten Rat oder eine erste Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes, wenn diese nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwaltes zusammenhängt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Der Umfang des Versicherungsschutzes umfasst:
- Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit für diese der Gegenstandswert mindestens 100,00 € beträgt und soweit diese nicht auch auf einer Vertragsverletzung oder einer Verletzung eines dinglichen Rechtes an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen;
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten, soweit für diese der Gegenstandswert mindestens 100,00 € beträgt. Ausgenommen sind Verträge und dingliche Rechte, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben.
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten;
- Verwaltungsgerichts-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Verwaltungsgerichten;
- Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen eines Vorwurfes eines Vergehens, dessen vorsätzliche wie auch fahrlässige Begehung strafbar ist, solange dem Versicherungsnehmer ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen wird. Wird dem Versicherungsnehmer dagegen vorgeworfen, ein solches Vergehen vorsätzlich begangen zu haben, besteht rückwirkend Versicherungsschutz, wenn keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatzes (Urteil oder Strafbefehl) erfolgt. Bei dem Vorwurf eines Verbrechens besteht kein Versicherungsschutz; ebenso wenig bei dem Vorwurf eines Vergehens, das nur vorsätzlich begangen werden kann (z. B. Beleidigung, Diebstahl, Betrug). Dabei kommt es weder auf die Berechtigung des Vorwurfes noch auf den Ausgang des Strafverfahrens an.
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfes einer Ordnungswidrigkeit. Wird bestandskräftig oder rechtskräftig festgestellt, dass der Versicherungsnehmer die Ordnungswidrigkeit vorsätzlich begangen hat, ist er verpflichtet, dem Versicherer die Kosten zu erstatten, die dieser für die Verteidigung wegen des Vorwurfs eines vorsätzlichen Verhaltens getragen hat.
Adresse
Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a. G. Veerßer Straße 65 / 67 29525 Uelzen
Kontaktdaten
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W-IdNr.: DE116681647-00001
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StNr. beim BZSt: 809/V90809020562
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BIC: COBADEFF249
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- Erst-Beratungs-Rechtsschutz als Opfer einer Gewalttat
für einen ersten Rat oder eine erste Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes, wenn diese nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwaltes zusammenhängt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025