In der Privathaftpflichtversicherung der Uelzener gilt im Tarif Schadenersatzausfallversicherung folgendes für Entschädigung:
Der Versicherer leistet Entschädigung in Höhe des titulierten Schadenersatzbetrages, sofern der Schadenersatzbetrag mindestens 2.500,00 € beträgt (Integralfranchise). Die Entschädigung wird nur geleistet gegen Aushändigung des Originaltitels, der Originalvollstreckungsunterlagen und sonstiger Unterlagen, aus denen sich ergibt, dass ein Versicherungsfall im Sinne dieser Klausel vorliegt. Die versicherten Personen sind verpflichtet, ihre Ansprüche gegen den Schadenverursacher in Höhe der Entschädigungsleistung an den Versicherer abzutreten.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Der Versicherer leistet Entschädigung in Höhe des titulierten Schadenersatzbetrages, sofern der Schadenersatzbetrag mindestens 2.500,00 € beträgt (Integralfranchise). Die Entschädigung wird nur geleistet gegen Aushändigung des Originaltitels, der Originalvollstreckungsunterlagen und sonstiger Unterlagen, aus denen sich ergibt, dass ein Versicherungsfall im Sinne dieser Klausel vorliegt. Die versicherten Personen sind verpflichtet, ihre Ansprüche gegen den Schadenverursacher in Höhe der Entschädigungsleistung an den Versicherer abzutreten.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025