In der Privathaftpflichtversicherung der Uelzener gilt folgendes für Dauer und Ende des Vertrags:
- Vertragsdauer
Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen.
• Bei einer Vertragslaufzeit von weniger als 1 Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vereinbarten Zeitpunkt.
• Ist die Laufzeit von 1 oder 3 Jahren vereinbart, besteht der Vertrag weiter fort, wenn er nicht zum Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigt wird.
- Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers
Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat zum Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit kündigen. Nach Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit kann der Versicherungsnehmer den Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat zum Ablauf des jeweiligen Monats, um den sich der Vertrag verlängert hat, kündigen.
- Kündigungsrecht des Versicherers
Der Versicherer kann den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit kündigen. Nach Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit kann der Versicherer den Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen.
- Wegfall des versicherten Interesses
Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
- Vertragsdauer
Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen.
• Bei einer Vertragslaufzeit von weniger als 1 Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vereinbarten Zeitpunkt.
• Ist die Laufzeit von 1 oder 3 Jahren vereinbart, besteht der Vertrag weiter fort, wenn er nicht zum Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigt wird.
- Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers
Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat zum Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit kündigen. Nach Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit kann der Versicherungsnehmer den Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat zum Ablauf des jeweiligen Monats, um den sich der Vertrag verlängert hat, kündigen.
- Kündigungsrecht des Versicherers
Der Versicherer kann den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit kündigen. Nach Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit kann der Versicherer den Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen.
- Wegfall des versicherten Interesses
Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025