In der Rechtsschutzversicherung der Uelzener gilt im Tarif Spezial-Rechtsschutz für Mensch mit Tier folgendes für Beginn des Versicherungsschutzes:
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziff. 9.2 a) Satz 2 zahlt. Eine vereinbarte Wartezeit bleibt unberührt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziff. 9.2 a) Satz 2 zahlt. Eine vereinbarte Wartezeit bleibt unberührt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025