In der Rechtsschutzversicherung der Uelzener gilt im Tarif Jagd-Rechtsschutz folgendes für Rechtsstellung mitversicherter Personen:
- Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer. Außerdem besteht Versicherungsschutz für Ansprüche, die natürlichen Personen (z. B. Erben) aufgrund Tötung des Versicherungsnehmers kraft Gesetzes zustehen.
- Für versicherte Personen gelten die den Versicherungsnehmer betreffenden Bestimmungen sinngemäß.
- Sind Antragsteller / Versicherungsnehmer und zu versichernde Person nicht identisch, erstreckt sich der Versicherungsschutz ausschließlich auf die zu versichernde Person. Verstirbt der nicht versicherte Antragsteller / Versicherungsnehmer geht die Versicherungsnehmereigenschaft auf die versicherte Person über, es sei denn, dass der Versicherungsnehmer etwas anderes bestimmt hat.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
- Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer. Außerdem besteht Versicherungsschutz für Ansprüche, die natürlichen Personen (z. B. Erben) aufgrund Tötung des Versicherungsnehmers kraft Gesetzes zustehen.
- Für versicherte Personen gelten die den Versicherungsnehmer betreffenden Bestimmungen sinngemäß.
- Sind Antragsteller / Versicherungsnehmer und zu versichernde Person nicht identisch, erstreckt sich der Versicherungsschutz ausschließlich auf die zu versichernde Person. Verstirbt der nicht versicherte Antragsteller / Versicherungsnehmer geht die Versicherungsnehmereigenschaft auf die versicherte Person über, es sei denn, dass der Versicherungsnehmer etwas anderes bestimmt hat.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025