In der Unfallversicherung der Uelzener gilt folgendes für Nicht versicherte Personen:
- Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert sind dauernd pflegebedürftige sowie geistig erkrankte Personen. Pflegebedürftig ist, wer für die Verrichtung des täglichen Lebens überwiegend fremder Hilfe bedarf.
- Der Versicherungsschutz erlischt, sobald der Versicherte im Sinne von 1. nicht mehr versicherbar ist. Gleichzeitig endet die Versicherung.
- Der für dauernd pflegebedürftige sowie geistig erkrankte Personen seit Vertragsabschluss bzw. Eintritt der Versicherungsunfähigkeit entrichtete Beitrag ist zurückzuzahlen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
- Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert sind dauernd pflegebedürftige sowie geistig erkrankte Personen. Pflegebedürftig ist, wer für die Verrichtung des täglichen Lebens überwiegend fremder Hilfe bedarf.
- Der Versicherungsschutz erlischt, sobald der Versicherte im Sinne von 1. nicht mehr versicherbar ist. Gleichzeitig endet die Versicherung.
- Der für dauernd pflegebedürftige sowie geistig erkrankte Personen seit Vertragsabschluss bzw. Eintritt der Versicherungsunfähigkeit entrichtete Beitrag ist zurückzuzahlen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025