In der Unfallversicherung der Uelzener gilt im Tarif Reiter-Unfallversicherung folgendes für Was ist versichert?:
- Grundsatz
Wir bieten den vereinbarten Versicherungsschutz bei Freizeit-Reitunfällen der versicherten Person an. Versicherte Person sind alle berechtigten Reiter, des im Vertrag bezeichnetem Pferdes oder die namentlich genannte Person im Versicherungsschein.
- Geltungsbereich
Versicherungsschutz besteht während der Wirksamkeit des Vertrags und dem direkten Umgang der versicherten Person mit dem Pferd – beim Auf- und Absitzen – beim Reiten – während der Führung am Zügel – anlässlich der unmittelbaren Pflege und Versorgung. Kein Versicherungsschutz besteht für die versicherte Person, wenn sich der Reitunfall während einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit ereignet.
- Unfallbegriff
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch – ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) – unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
- Erweiterter Unfallbegriff
Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt, Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen bzw. Wirbelsäule zerrt oder zerreißt. Meniskus und Bandscheiben sind weder Muskeln, Sehnen, Bänder noch Kapseln. Deshalb werden sie von dieser Regelung nicht erfasst. Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung, deren Muskeleinsatz über die normalen Handlungen des täglichen Lebens im Alltag, Beruf oder beim Sport hinausgeht. Maßgeblich sind dabei die individuellen körperlichen Verhältnisse der versicherten Person. Beispiel: Die versicherte Person wendet extreme Kraft auf, um das Pferd vor dem Durchgehen zu hindern und zerrt sich hierbei die Muskulatur am Unterarm.
- Einschränkungen unserer Leistungspflicht
Für bestimmte Unfälle und Gesundheitsschädigungen können wir keine oder nur eingeschränkt Leistungen erbringen. Bitte beachten Sie daher die Regelungen zur Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen (Ziffer 3) und zu den Ausschlüssen (Ziffer 5).
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
- Grundsatz
Wir bieten den vereinbarten Versicherungsschutz bei Freizeit-Reitunfällen der versicherten Person an. Versicherte Person sind alle berechtigten Reiter, des im Vertrag bezeichnetem Pferdes oder die namentlich genannte Person im Versicherungsschein.
- Geltungsbereich
Versicherungsschutz besteht während der Wirksamkeit des Vertrags und dem direkten Umgang der versicherten Person mit dem Pferd – beim Auf- und Absitzen – beim Reiten – während der Führung am Zügel – anlässlich der unmittelbaren Pflege und Versorgung. Kein Versicherungsschutz besteht für die versicherte Person, wenn sich der Reitunfall während einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit ereignet.
- Unfallbegriff
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch – ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) – unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
- Erweiterter Unfallbegriff
Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt, Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen bzw. Wirbelsäule zerrt oder zerreißt. Meniskus und Bandscheiben sind weder Muskeln, Sehnen, Bänder noch Kapseln. Deshalb werden sie von dieser Regelung nicht erfasst. Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung, deren Muskeleinsatz über die normalen Handlungen des täglichen Lebens im Alltag, Beruf oder beim Sport hinausgeht. Maßgeblich sind dabei die individuellen körperlichen Verhältnisse der versicherten Person. Beispiel: Die versicherte Person wendet extreme Kraft auf, um das Pferd vor dem Durchgehen zu hindern und zerrt sich hierbei die Muskulatur am Unterarm.
- Einschränkungen unserer Leistungspflicht
Für bestimmte Unfälle und Gesundheitsschädigungen können wir keine oder nur eingeschränkt Leistungen erbringen. Bitte beachten Sie daher die Regelungen zur Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen (Ziffer 3) und zu den Ausschlüssen (Ziffer 5).
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025