Die Hunde-OP-Versicherung der Uelzener Versicherung bietet umfassenden Schutz für tiermedizinisch notwendige Operationen Ihres Hundes, die nach Abschluss des Versicherungsvertrags aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls erforderlich werden. Hier ist eine detaillierte Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte der Versicherung:
Was ist versichert?
- Veterinärmedizinisch notwendige Operationen: Die Versicherung deckt Operationen ab, die aufgrund von Krankheit oder Unfall notwendig werden, unabhängig vom Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).
- Erstattung von bis zu 100 % der Tierarztkosten ohne Limit pro Versicherungsjahr.
- Freie Wahl des Tierarztes oder der Tierklinik: Der Versicherungsnehmer kann den behandelnden Tierarzt oder die Tierklinik frei wählen.
Zu den versicherten Leistungen gehören:
- Ambulante oder stationäre Operationen, die veterinärmedizinisch notwendig sind.
- Operationen unter Vollnarkose, Sedierung oder Lokalanästhesie, einschließlich der Kosten für Arzneimittel, bildgebende Verfahren und Verbandsmaterial.
- Nichtinvasive OP-Methoden wie Biopsien, Punktionen, diagnostische und therapeutische Endoskopien sowie die Entfernung von Fremdkörpern (ausgenommen Ekto-Parasiten).
- Vor- und Nachsorge: Behandlungen bis zu drei Tage vor der Operation und stationäre Unterbringung sowie Nachbehandlung bis zu 21 Tage nach der Operation.
- Alternative Heilmethoden wie Homöopathie, Osteopathie oder Akupunktur, die im Rahmen einer OP oder deren Vor- und Nachbehandlung durchgeführt werden.
- Kostenbeteiligung an der Kennzeichnung durch einen Identifikationschip.
Deckungsbeschränkungen
Es gibt einige Einschränkungen bei der Deckung, darunter:
- Das maximale Erstattungslimit für besondere Erkrankungen und Operationen aus dem optionalen Sonder-OP-Baustein beträgt 3.000 € pro Jahr.
- Das maximale Erstattungslimit für Reha-Leistungen und Zahnzusatzleistungen beträgt jeweils 1.000 € pro Jahr, falls diese Bausteine mitversichert wurden.
- Für im Ausland auftretende Fälle beträgt das maximale Erstattungslimit 3.000 € pro Jahr.
- Kosten für einen Identifikationschip werden bis zu 25 € übernommen.
Was ist nicht versichert?
Es gibt einige Ausschlüsse, darunter:
- Operationen, die vor Vertragsabschluss begonnen oder angeraten wurden.
- Folgen von Mängeln oder Krankheiten, die bei Vertragsabschluss bekannt waren oder vor Ablauf der Wartezeit aufgetreten sind.
- Operationen, die während einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes notwendig werden.
- Heilbehandlungen und Untersuchungen, die durch den Versicherungsnehmer oder nahe Angehörige durchgeführt werden.
Wann und wie zahle ich?
Der erste Beitrag ist spätestens 14 Tage nach Erhalt des Versicherungsscheins fällig, jedoch nicht vor dem Versicherungsbeginn. Die weiteren Beiträge können monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich gezahlt werden, je nach Vereinbarung. Der Beitrag kann überwiesen oder per Lastschrift eingezogen werden.
Wann beginnt und endet die Deckung?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, vorausgesetzt, der erste Beitrag wird rechtzeitig bezahlt. Bei verspäteter Zahlung beginnt der Schutz erst nach Eingang der Zahlung. Der Vertrag läuft für 1 oder 3 Jahre und verlängert sich automatisch, wenn er nicht fristgerecht gekündigt wird.
Der Vertrag endet spätestens an dem Tag, an dem Sie den Tod, die Veräußerung oder dauerhafte Abgabe Ihres Hundes melden.
Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Sie können den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende der vereinbarten Laufzeit kündigen. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Monats gekündigt werden.
Verpflichtungen des Versicherungsnehmers
Zu den Pflichten des Versicherungsnehmers gehören:
- Wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen in der Angebotsanfrage.
- Pünktliche Zahlung der Versicherungsbeiträge.
- Sorgfältige Unterbringung und Versorgung des Hundes nach tierartgerechten und tierschutzrechtlichen Vorgaben.
- Bereitstellung wahrheitsgemäßer Informationen im Leistungsfall.
Wo bin ich versichert?
Der Versicherungsschutz gilt:
- In Deutschland.
- Weltweit, jedoch maximal für 12 Monate.