Bei Sturm und Hagel leistet die Uelzener Hausratversicherung Entschädigung für versicherte Sachen, die zerstört, beschädigt werden oder abhandenkommen – etwa durch die unmittelbare Einwirkung des Sturms, herabgeworfene Gebäudeteile, Bäume oder Gegenstände sowie durch Schäden an baulich verbundenen Gebäuden.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen:
- durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagels auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden;
- dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden, wirft;
- als Folge eines Schadens nach Nr. 5.1.1 oder Nr. 5.1.2 an versicherten Sachen;
- durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagels auf Gebäude, die mit dem versicherten Gebäude oder Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind;
- dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf Gebäude wirft, die mit dem versicherten Gebäude oder Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind.
Was bedeutet das konkret?
Werden Ihre versicherten Sachen durch Sturm oder Hagel beschädigt, zerstört oder kommen sie abhanden, ersetzt der Versicherer den Schaden. Das gilt sowohl bei direkter Einwirkung als auch dann, wenn Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf die Sachen oder auf ein baulich verbundenes Gebäude wirft. Auch Folgeschäden sind in dem genannten Umfang eingeschlossen.
Häufige Fragen
Welche Gefahren sind hier abgedeckt?
Abgedeckt sind Schäden durch Sturm und Hagel an versicherten Sachen, die dadurch zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Zahlt die Versicherung auch, wenn ein Baum auf das Gebäude geworfen wird?
Ja. Es besteht Versicherungsschutz, wenn ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen oder auf Gebäude wirft, in denen sich versicherte Sachen befinden.
Sind auch baulich verbundene Gebäude eingeschlossen?
Ja. Die Leistung umfasst auch die unmittelbare Einwirkung von Sturm oder Hagel sowie das Werfen von Gebäudeteilen, Bäumen oder anderen Gegenständen auf Gebäude, die mit dem versicherten Gebäude oder Gebäuden mit versicherten Sachen baulich verbunden sind.
Sind Folgeschäden mitversichert?
Ja. Der Versicherer leistet auch für Schäden an versicherten Sachen, die als Folge eines Schadens nach Nr. 5.1.1 oder Nr. 5.1.2 entstehen.