Wer mit seiner Hausratversicherung der Uelzener umzieht, muss den Bezug der neuen Wohnung spätestens bei Beginn des Einzugs anzeigen – inklusive neuer Wohnfläche in Quadratmetern und weiterer für die Prämienberechnung wichtiger Angaben. So bleibt der Versicherungsschutz lückenlos und eine Unterversicherung wird vermieden.
In der Hausratversicherung der Uelzener gilt folgendes für die Anzeige der neuen Wohnung:
- Der Bezug einer neuen Wohnung ist spätestens bei Beginn des Einzuges dem Versicherer mit Angabe der neuen Wohnfläche in Quadratmetern bzw. sonstiger für die Prämienberechnung erforderlicher Umstände anzuzeigen.
- Waren für die bisherige Wohnung besondere Sicherungen vereinbart, so ist dem Versicherer in Textform mitzuteilen, ob entsprechende Sicherungen in der neuen Wohnung vorhanden sind (siehe Nr. 17.4).
- Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche oder der Wert des Hausrates und wird der Versicherungsschutz nicht entsprechend angepasst, kann dies zu Unterversicherung führen.
Was bedeutet das konkret?
Bei einem Umzug sollte die neue Wohnung dem Versicherer rechtzeitig gemeldet werden – am besten schon zum Einzug. Wichtig sind dabei die neue Wohnfläche und alle Angaben, die für die Berechnung des Beitrags eine Rolle spielen. Wurden für die alte Wohnung besondere Sicherungen vereinbart, teilt man in Textform mit, ob es diese auch in der neuen Wohnung gibt. Wird der Schutz bei geänderter Wohnfläche oder geändertem Hausratwert nicht angepasst, droht eine Unterversicherung.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich meine neue Wohnung melden?
Der Bezug einer neuen Wohnung ist spätestens bei Beginn des Einzuges dem Versicherer anzuzeigen.
Welche Angaben muss ich beim Wohnungswechsel machen?
Anzugeben sind die neue Wohnfläche in Quadratmetern sowie sonstige für die Prämienberechnung erforderliche Umstände.
Was gilt für besondere Sicherungen aus der alten Wohnung?
Waren für die bisherige Wohnung besondere Sicherungen vereinbart, ist dem Versicherer in Textform mitzuteilen, ob entsprechende Sicherungen in der neuen Wohnung vorhanden sind (siehe Nr. 17.4).
Was passiert, wenn ich den Versicherungsschutz nicht anpasse?
Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche oder der Wert des Hausrates und wird der Versicherungsschutz nicht entsprechend angepasst, kann dies zu Unterversicherung führen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025