In der Hausratversicherung der Uelzener übermittelt der Sachverständige seine Feststellungen beiden Parteien gleichzeitig – weichen sie voneinander ab, entscheidet der Obmann. Die verbindlichen Feststellungen bilden die Grundlage für die Berechnung der Entschädigung.
Übermittlung der Feststellungen:
Der Sachverständige übermittelt seine Feststellungen beiden Parteien gleichzeitig.
Weichen die Feststellungen der Sachverständigen voneinander ab, so übergibt der Versicherer sie unverzüglich dem Obmann. Dieser entscheidet über die streitig gebliebenen Punkte innerhalb der durch die Feststellungen der Sachverständigen gezogenen Grenzen und übermittelt seine Entscheidung beiden Parteien gleichzeitig.
Verbindlichkeit der Feststellungen:
Die Feststellungen der Sachverständigen oder des Obmannes sind für die Vertragsparteien verbindlich, wenn nicht nachgewiesen wird, dass sie offenbar von der wirklichen Sachlage erheblich abweichen. Aufgrund dieser verbindlichen Feststellungen berechnet der Versicherer die Entschädigung.
Unverbindliche Feststellungen:
Im Falle unverbindlicher Feststellungen erfolgen diese durch gerichtliche Entscheidung. Dies gilt auch, wenn die Sachverständigen die Feststellung nicht treffen können oder wollen oder sie verzögern.
Was bedeutet das konkret?
Beide Seiten erhalten das Ergebnis der Begutachtung zur selben Zeit. Sind sich die Sachverständigen nicht einig, klärt ein Obmann die offenen Punkte innerhalb des bereits abgesteckten Rahmens. Das Ergebnis gilt für beide Seiten, solange niemand nachweist, dass es deutlich von der tatsächlichen Lage abweicht. Kommt keine verbindliche Feststellung zustande, entscheidet ein Gericht.
Häufige Fragen
Wer erhält die Feststellungen des Sachverständigen?
Der Sachverständige übermittelt seine Feststellungen beiden Parteien gleichzeitig.
Was passiert, wenn die Feststellungen der Sachverständigen voneinander abweichen?
Dann übergibt der Versicherer sie unverzüglich dem Obmann. Dieser entscheidet über die streitig gebliebenen Punkte innerhalb der durch die Feststellungen der Sachverständigen gezogenen Grenzen und übermittelt seine Entscheidung beiden Parteien gleichzeitig.
Wann sind die Feststellungen verbindlich?
Die Feststellungen der Sachverständigen oder des Obmannes sind für die Vertragsparteien verbindlich, wenn nicht nachgewiesen wird, dass sie offenbar von der wirklichen Sachlage erheblich abweichen.
Wie wird die Entschädigung berechnet?
Aufgrund der verbindlichen Feststellungen berechnet der Versicherer die Entschädigung.
Was gilt bei unverbindlichen Feststellungen?
Im Falle unverbindlicher Feststellungen erfolgen diese durch gerichtliche Entscheidung. Dies gilt auch, wenn die Sachverständigen die Feststellung nicht treffen können oder wollen oder sie verzögern.