In der Hausratversicherung der Uelzener ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung der Versicherungsort. Dazu zählen Wohnräume, Loggien, Balkone, Terrassen, privat genutzte Räume in Nebengebäuden samt Garagen sowie gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume auf dem Grundstück.
Versicherungsort:
Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung.
Zur Wohnung gehören:
- diejenigen Räume, die zu Wohnzwecken dienen und eine selbstständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person privat genutzten Flächen eines Gebäudes. Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung, es sei denn, sie sind ausschließlich über die Wohnung zu betreten (sog. Arbeitszimmer in der Wohnung).
- Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen sowie ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden – einschließlich Garagen – des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.
- gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z. B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller) des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt für die Wohnung, die in Ihrem Versicherungsschein steht. Dazu zählen die von Ihnen privat genutzten Wohnräume ebenso wie Balkone, Loggien und direkt angrenzende Terrassen. Auch privat genutzte Räume in Nebengebäuden wie Garagen sind erfasst, ebenso gemeinschaftliche, abschließbare Räume auf dem Grundstück, in denen üblicherweise Hausrat aufbewahrt wird. Rein beruflich oder gewerblich genutzte Räume zählen grundsätzlich nicht dazu.
Häufige Fragen
Was ist der Versicherungsort in der Hausratversicherung?
Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung.
Gehören Balkon, Loggia und Terrasse zur Wohnung?
Ja. Loggien, Balkone und an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen gehören zur Wohnung.
Ist die Garage mitversichert?
Ja. Ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden – einschließlich Garagen – des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet, gehören zur Wohnung.
Zählt ein Arbeitszimmer zur Wohnung?
Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung – es sei denn, sie sind ausschließlich über die Wohnung zu betreten (sog. Arbeitszimmer in der Wohnung).
Sind gemeinschaftlich genutzte Kellerräume abgedeckt?
Ja. Gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z. B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller) des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet, gehören zur Wohnung.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025