In der Hausratversicherung der Uelzener besteht Versicherungsschutz im Rahmen der Außenversicherung gegen die versicherten Gefahren und Schäden mit den jeweiligen Ausschlüssen – erfahren Sie hier, was für Vandalismus gilt und wer bei Raub abgesichert ist.
Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Außenversicherung gemäß Ziffer 1 bis 5 UEVHB 2015 gegen die versicherten Gefahren und Schäden mit den jeweiligen Ausschlüssen.
Zusätzlich gilt:
- Vandalismus ist nicht mitversichert.
- Bei Raub besteht Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer und Personen, die mit dem Versicherungsnehmer am Versicherungsort in einer häuslichen Gemeinschaft leben.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich im Rahmen der Außenversicherung auf die versicherten Gefahren und Schäden, wobei die jeweiligen Ausschlüsse gelten. Schäden durch Vandalismus zählen dabei nicht zum Umfang. Bei Raub sind neben dem Versicherungsnehmer auch die Personen abgesichert, die mit ihm am Versicherungsort in einer häuslichen Gemeinschaft leben.
Häufige Fragen
Ist Vandalismus mitversichert?
Nein, Vandalismus ist nicht mitversichert.
Wer ist bei Raub versichert?
Bei Raub besteht Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer und Personen, die mit dem Versicherungsnehmer am Versicherungsort in einer häuslichen Gemeinschaft leben.
Welche Gefahren sind im Rahmen der Außenversicherung abgedeckt?
Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Außenversicherung gemäß Ziffer 1 bis 5 UEVHB 2015 gegen die versicherten Gefahren und Schäden mit den jeweiligen Ausschlüssen.
Gelten bei den versicherten Gefahren Ausschlüsse?
Ja, der Versicherungsschutz gilt gegen die versicherten Gefahren und Schäden mit den jeweiligen Ausschlüssen.