Die Uelzener Hausratversicherung übernimmt in bestimmten Fällen die Kosten für Transport und Lagerung des versicherten Hausrats – etwa wenn die Wohnung nach einem Schaden unbenutzbar geworden ist. Erfahre hier, wie lange die Lagerkosten erstattet werden und welche Voraussetzungen dafür gelten.
In der Hausratversicherung der Uelzener gilt für Transport- und Lagerkosten Folgendes:
Ersetzt werden die Kosten für Transport und Lagerung des versicherten Hausrats, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- die Wohnung wurde unbenutzbar und
- dem Versicherungsnehmer ist auch die Lagerung in einem benutzbaren Teil nicht zumutbar.
Die Kosten für die Lagerung werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem
- die Wohnung wieder benutzbar ist oder
- eine Lagerung in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist.
Die Erstattung erfolgt längstens für die Dauer von 100 Tagen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
Was bedeutet das konkret?
Wird deine Wohnung durch einen versicherten Schaden unbewohnbar, hilft die Uelzener bei den Kosten, um deinen Hausrat abzutransportieren und zwischenzulagern. Diese Unterstützung gilt so lange, bis du wieder zurückkannst oder eine Lagerung in einem nutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist – höchstens jedoch für einen begrenzten Zeitraum. Es handelt sich um eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die vertraglichen Bedingungen.
Häufige Fragen
Wann werden Transport- und Lagerkosten übernommen?
Die Kosten werden übernommen, wenn die Wohnung unbenutzbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Lagerung in einem benutzbaren Teil nicht zumutbar ist.
Wie lange werden die Lagerkosten erstattet?
Die Lagerkosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder benutzbar oder eine Lagerung in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist – längstens für die Dauer von 100 Tagen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
Was wird transportiert und gelagert?
Erstattet werden die Kosten für Transport und Lagerung des versicherten Hausrats.
Kann die Lagerdauer von 100 Tagen abweichen?
Ja, die 100 Tage gelten, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Abweichungen hängen vom konkreten Tarif bzw. Bedingungswerk ab.