In der Hausratversicherung der Uelzener passt sich die Versicherungssumme jedes Jahr automatisch an die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes an – wie das funktioniert, wie die Prämie berechnet wird und wann Sie widersprechen können, lesen Sie hier.
Anpassung der Versicherungssumme:
Die Versicherungssumme erhöht oder vermindert sich mit Beginn eines jeden Versicherungsjahres entsprechend dem Prozentsatz, um den sich der Preisindex für „Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne die normalerweise nicht in der Wohnung gelagerten Güter“ – aus dem Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) – im vergangenen Kalenderjahr gegenüber dem davor liegenden Kalenderjahr verändert hat. Maßgebend ist der vom Statistischen Bundesamt jeweils für den Monat September veröffentlichte Index.
- Der Veränderungsprozentsatz wird nur bis zur ersten Stelle nach dem Komma berücksichtigt.
- Die neue Versicherungssumme wird auf volle tausend Euro aufgerundet und dem Versicherungsnehmer bekannt gegeben.
- Die Prämie wird aus der neuen Versicherungssumme berechnet.
Widerspruch gegen die Anpassung:
Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die neue Versicherungssumme kann der Versicherungsnehmer der Anpassung durch Erklärung in Textform widersprechen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Damit wird die Anpassung nicht wirksam.
Bei Unterschreiten des vom Versicherer vorgegebenen Betrages in Höhe von 500,00 € pro Quadratmeter Wohnfläche entfällt gleichzeitig ein vertraglich vereinbarter Unterversicherungsverzicht (siehe Nr. 12.5).
Das Recht auf Herabsetzung der Versicherungssumme wegen erheblicher Überversicherung (siehe Ziffer 28) bleibt unberührt.
Wohnungswechsel
Was bedeutet das konkret?
Ihre Versicherungssumme wird jedes Jahr automatisch an die Preisentwicklung angepasst, damit Ihr Hausrat weiterhin passend abgesichert ist. Grundlage ist ein amtlicher Index. Steigen oder sinken die Preise, verändert sich auch die Versicherungssumme – und entsprechend die Prämie. Sind Sie mit der Anpassung nicht einverstanden, können Sie ihr innerhalb einer Frist widersprechen. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind allein die Angaben oben.
Häufige Fragen
Wann wird die Versicherungssumme angepasst?
Die Versicherungssumme erhöht oder vermindert sich mit Beginn eines jeden Versicherungsjahres entsprechend der Veränderung des Preisindexes.
Welcher Index ist maßgebend?
Maßgebend ist der Preisindex für „Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne die normalerweise nicht in der Wohnung gelagerten Güter“ aus dem Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI). Herangezogen wird der vom Statistischen Bundesamt jeweils für den Monat September veröffentlichte Index.
Wie kann ich der Anpassung widersprechen?
Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die neue Versicherungssumme können Sie der Anpassung durch Erklärung in Textform widersprechen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Damit wird die Anpassung nicht wirksam.
Was passiert mit der Prämie nach der Anpassung?
Die Prämie wird aus der neuen Versicherungssumme berechnet.
Wann entfällt der Unterversicherungsverzicht?
Bei Unterschreiten des vom Versicherer vorgegebenen Betrages in Höhe von 500,00 € pro Quadratmeter Wohnfläche entfällt gleichzeitig ein vertraglich vereinbarter Unterversicherungsverzicht (siehe Nr. 12.5).