In der Hausratversicherung der Uelzener erlöschen die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung, zum Rücktritt und zur Kündigung fünf Jahre nach Vertragsschluss – bei vorsätzlicher oder arglistiger Verletzung der Anzeigepflicht erst nach zehn Jahren.
Die Rechte des Versicherers erlöschen wie folgt:
- Recht zur Vertragsänderung (Nr. 19.2.1)
- Recht zum Rücktritt (Nr. 19.2.2)
- Recht zur Kündigung (Nr. 19.2.3)
Diese Rechte erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss.
Die Frist beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
- Beginn des Versicherungsschutzes, Fälligkeit, Zahlung
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer kann bestimmte Rechte, die sich aus einer verletzten Anzeigepflicht ergeben, nicht unbegrenzt geltend machen. Nach einer festgelegten Zeitspanne enden diese Möglichkeiten. Wie lange die Frist läuft, hängt davon ab, ob die Anzeigepflicht einfach oder aber vorsätzlich beziehungsweise arglistig verletzt wurde.
Häufige Fragen
Welche Rechte des Versicherers erlöschen?
Es erlöschen die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 19.2.1), zum Rücktritt (Nr. 19.2.2) und zur Kündigung (Nr. 19.2.3).
Nach welcher Frist erlöschen diese Rechte?
Die Rechte erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss.
Wann gilt eine Frist von zehn Jahren?
Die Frist beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
Ab welchem Zeitpunkt beginnt die Frist zu laufen?
Die Frist beginnt mit dem Vertragsschluss.