Bei der Uelzener Hausratversicherung endet der Vertrag, wenn das versicherte Interesse nach Versicherungsbeginn wegfällt – etwa bei vollständiger und dauerhafter Haushaltsauflösung, Umzug in ein Pflegeheim oder dem Tod des Versicherungsnehmers. Wann genau das Versicherungsverhältnis endet und was ein Wohnungswechsel bedeutet, erfahren Sie hier.
Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung weg, endet der Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Risikos Kenntnis erlangt.
Als Wegfall des versicherten Interesses gilt:
- die vollständige und dauerhafte Auflösung des versicherten Hausrates
- nach Aufnahme des Versicherungsnehmers in eine stationäre Pflegeeinrichtung
- nach Aufgabe einer Zweit- oder Ferienwohnung.
Wohnungswechsel gilt nicht als Wegfall des versicherten Interesses.
Ende des Versicherungsverhältnisses bei Tod:
- Das Versicherungsverhältnis endet bei Tod des Versicherungsnehmers zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung des Versicherers über die vollständige und dauerhafte Haushaltsauflösung, spätestens jedoch zwei Monate nach dem Tod des Versicherungsnehmers, wenn nicht bis zu diesem Zeitpunkt ein Erbe die Wohnung in derselben Weise nutzt wie der verstorbene Versicherungsnehmer.
- Folgeprämie
Was bedeutet das konkret?
Wenn der versicherte Hausrat nach Vertragsbeginn dauerhaft entfällt – zum Beispiel weil der Haushalt vollständig aufgelöst wird, der Versicherungsnehmer dauerhaft in eine Pflegeeinrichtung zieht oder eine Zweit- bzw. Ferienwohnung aufgegeben wird –, läuft der Vertrag nicht endlos weiter. Er endet, sobald der Versicherer davon erfährt. Ein einfacher Umzug in eine andere Wohnung zählt dabei nicht als Wegfall des Interesses. Verstirbt der Versicherungsnehmer, kann das Versicherungsverhältnis fortbestehen, solange ein Erbe die Wohnung wie zuvor nutzt.
Häufige Fragen
Wann endet der Vertrag bei Wegfall des versicherten Interesses?
Der Vertrag endet zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Risikos Kenntnis erlangt.
Was gilt als Wegfall des versicherten Interesses?
Als Wegfall gilt die vollständige und dauerhafte Auflösung des versicherten Hausrates – nach Aufnahme des Versicherungsnehmers in eine stationäre Pflegeeinrichtung oder nach Aufgabe einer Zweit- oder Ferienwohnung.
Gilt ein Wohnungswechsel als Wegfall des versicherten Interesses?
Nein. Ein Wohnungswechsel gilt nicht als Wegfall des versicherten Interesses.
Was passiert mit dem Vertrag beim Tod des Versicherungsnehmers?
Das Versicherungsverhältnis endet bei Tod zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung des Versicherers über die vollständige und dauerhafte Haushaltsauflösung, spätestens jedoch zwei Monate nach dem Tod – es sei denn, bis zu diesem Zeitpunkt nutzt ein Erbe die Wohnung in derselben Weise wie der verstorbene Versicherungsnehmer.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025