In der Hausratversicherung der Uelzener ist genau festgelegt, wann von einem Brand gesprochen wird: Es muss ein Feuer sein, das ohne bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft ausbreiten kann.
In der Hausratversicherung der Uelzener gilt folgendes für Brand:
Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Als Brand gilt nur ein Feuer, das nicht an seinen vorgesehenen Platz gehört – also entweder von vornherein ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder diesen verlassen hat. Zusätzlich muss sich das Feuer aus eigener Kraft weiter ausbreiten können. Diese Beschreibung dient als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was gilt in der Hausratversicherung der Uelzener als Brand?
Als Brand gilt ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Muss sich das Feuer ausbreiten können?
Ja. Für einen Brand im Sinne der Definition muss sich das Feuer aus eigener Kraft auszubreiten vermögen.
Was bedeutet „ohne bestimmungsgemäßen Herd“?
Es beschreibt ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder einen solchen Herd verlassen hat.