Wird die ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar, übernimmt die Uelzener Hausratversicherung im Rahmen der Hotelkosten die Unterbringung in einem Hotel oder einer ähnlichen Unterkunft – bis die Wohnung wieder bewohnbar ist und mit klaren Grenzen bei Dauer und Höhe der Entschädigung.
In der Hausratversicherung der Uelzener gilt für Hotelkosten Folgendes:
Voraussetzungen:
- Ersetzt werden Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück, Telefon).
- Voraussetzung ist, dass die ansonsten ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde.
- Dem Versicherungsnehmer ist auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar.
Dauer und Höhe der Entschädigung:
- Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist.
- Der Ersatz erfolgt längstens für die Dauer von 100 Tagen.
- Die Entschädigung ist pro Tag auf 1 Promille der Versicherungssumme begrenzt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
Was bedeutet das konkret?
Ist Ihre Wohnung nach einem Schaden nicht mehr bewohnbar und können Sie auch nicht in einem noch nutzbaren Teil bleiben, unterstützt Sie die Versicherung bei einer Übernachtung im Hotel oder einer vergleichbaren Unterkunft. Reine Übernachtungskosten sind gemeint – zusätzliche Leistungen wie Frühstück oder Telefon zählen nicht dazu. Die Hilfe läuft, bis Sie wieder in Ihre Wohnung zurückkönnen, jedoch zeitlich und in der Höhe begrenzt.
Häufige Fragen
Wann werden Hotelkosten übernommen?
Wenn die ansonsten ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und Ihnen auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist.
Wie lange werden die Hotelkosten ersetzt?
Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist, längstens für die Dauer von 100 Tagen.
Wie hoch ist die Entschädigung pro Tag?
Die Entschädigung ist pro Tag auf 1 Promille der Versicherungssumme begrenzt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
Sind Nebenkosten wie Frühstück oder Telefon mitversichert?
Nein. Ersetzt werden Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück, Telefon).
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025