Wann Ihr Schutz greift, ist in der Hausratversicherung der Uelzener klar geregelt: Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt – vorbehaltlich der besonderen Regelungen zur Beitragszahlung.
In der Hausratversicherung der Uelzener gilt Folgendes für den Beginn des Versicherungsschutzes:
Der Versicherungsschutz beginnt vorbehaltlich der Regelungen in Nr. 20.3 und Nr. 20.4 zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.
Was bedeutet das konkret?
Der Zeitpunkt, ab dem Ihr Hausrat abgesichert ist, steht in Ihrem Versicherungsschein. Zu diesem angegebenen Zeitpunkt startet der Schutz – wobei zusätzlich die Regelungen in Nr. 20.3 und Nr. 20.4 zu beachten sind.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.
Woraus ergibt sich der Beginn des Versicherungsschutzes?
Der Beginn ergibt sich aus dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.
Welche Regelungen sind beim Beginn zusätzlich zu beachten?
Der Beginn gilt vorbehaltlich der Regelungen in Nr. 20.3 und Nr. 20.4.