Die Hausratversicherung der Uelzener schützt den gesamten Hausrat in der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung – und erstreckt sich auf Gegenstände, die wegen eines Versicherungsfalls in Sicherheit gebracht werden. Außerhalb der Wohnung greift der Schutz im Rahmen der Außenversicherung.
Versicherter Hausrat in der Wohnung:
Versichert ist der gesamte Hausrat in der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung (siehe Nr. 6.3).
Hausrat bei einem Versicherungsfall:
Hausrat, der infolge eines eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalles aus dem Versicherungsort entfernt und in zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit diesem Vorgang zerstört oder beschädigt wird oder abhandenkommt, ist versichert.
Hausrat außerhalb der Wohnung:
Hausrat außerhalb der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung ist nur im Rahmen der Außenversicherung (Ziffer 7) versichert oder, soweit dies gesondert im Versicherungsvertrag vereinbart ist.
Was bedeutet das konkret?
Grundsätzlich ist Ihr kompletter Hausrat in der Wohnung geschützt, die im Versicherungsschein steht. Müssen Sie Ihre Sachen wegen eines Schadensfalls – oder eines drohenden Schadensfalls – aus der Wohnung schaffen, bleiben sie dabei versichert. Für Gegenstände, die sich außerhalb dieser Wohnung befinden, gilt der Schutz nur über die Außenversicherung oder wenn dies gesondert im Vertrag vereinbart wurde.
Häufige Fragen
Welcher Hausrat ist versichert?
Versichert ist der gesamte Hausrat in der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung (siehe Nr. 6.3).
Ist Hausrat versichert, den ich wegen eines Schadens aus der Wohnung schaffe?
Ja. Hausrat, der infolge eines eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalles aus dem Versicherungsort entfernt und in zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit diesem Vorgang zerstört oder beschädigt wird oder abhandenkommt, ist versichert.
Ist Hausrat auch außerhalb der Wohnung geschützt?
Hausrat außerhalb der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung ist nur im Rahmen der Außenversicherung (Ziffer 7) versichert oder, soweit dies gesondert im Versicherungsvertrag vereinbart ist.
Wo finde ich die Regelungen zur Außenversicherung?
Die Außenversicherung ist in Ziffer 7 geregelt.