In der Hausratversicherung der Uelzener sind bestimmte Sachen ausdrücklich nicht versichert – dazu zählen etwa Gebäudebestandteile, vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen, Kraftfahrzeuge, Luft- und Wasserfahrzeuge sowie elektronisch gespeicherte Daten und Programme. Hier erfahren Sie, was konkret nicht zum versicherten Hausrat gehört.
Nicht zum Hausrat gehören:
- Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind in Nr. 6.2.3.1 genannt,
- vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen, für die dieser die Gefahr trägt.
Sofern die ursprünglich vom Gebäudeeigentümer eingebrachten oder in dessen Eigentum übergegangenen Sachen durch den Mieter ersetzt werden – auch höher oder geringer wertig –, sind diese Sachen im Rahmen dieses Vertrags nicht versichert. Das Gleiche gilt für vom Wohnungseigentümer ersetzte Sachen.
- Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, unabhängig von deren Versicherungspflicht, sowie einschließlich eingebauter oder nicht eingebauter Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern, soweit nicht unter Nr. 6.2.3.5 genannt,
- Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig von deren Versicherungspflicht, einschließlich nicht eingebauter Teile, soweit nicht unter Nr. 6.2.3.6 und Nr. 6.2.3.7 genannt,
- Hausrat von Mietern und Untermietern in der Wohnung des Versicherungsnehmers, es sei denn, dieser wurde ihnen vom Versicherungsnehmer überlassen,
- Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag versichert sind (z. B. für Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente bzw. Jagd- und Sportwaffen),
- elektronisch gespeicherte Daten und Programme.
- Außenversicherung
Was bedeutet das konkort?
Die Hausratversicherung deckt Ihren beweglichen Hausrat ab. Bestimmte Gegenstände sind jedoch bewusst ausgenommen – etwa fest zum Gebäude gehörende Bestandteile, Fahrzeuge zu Land, Wasser und Luft sowie Sachen, die bereits über einen anderen Vertrag abgesichert sind. Auch elektronisch gespeicherte Daten und Programme sowie der Hausrat fremder Mieter in Ihrer Wohnung zählen grundsätzlich nicht dazu. Diese Übersicht dient als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Sind Kraftfahrzeuge über die Hausratversicherung versichert?
Nein. Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger gehören nicht zum Hausrat – unabhängig von deren Versicherungspflicht und einschließlich eingebauter oder nicht eingebauter Teile und Zubehör, soweit sie nicht unter Nr. 6.2.3.5 genannt sind.
Sind elektronisch gespeicherte Daten und Programme mitversichert?
Nein. Elektronisch gespeicherte Daten und Programme gehören nicht zum versicherten Hausrat.
Was gilt für Sachen, die bereits anderweitig versichert sind?
Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag versichert sind – zum Beispiel Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente oder Jagd- und Sportwaffen –, gehören nicht zum Hausrat.
Ist der Hausrat von Mietern oder Untermietern in meiner Wohnung versichert?
Grundsätzlich nicht. Der Hausrat von Mietern und Untermietern in der Wohnung des Versicherungsnehmers ist nur dann versichert, wenn er ihnen vom Versicherungsnehmer überlassen wurde.
Was gilt, wenn ich vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen ersetze?
Werden ursprünglich vom Gebäudeeigentümer eingebrachte oder in dessen Eigentum übergegangene Sachen durch den Mieter ersetzt – auch höher oder geringer wertig –, sind diese Sachen im Rahmen dieses Vertrags nicht versichert. Das Gleiche gilt für vom Wohnungseigentümer ersetzte Sachen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025