Bei einem Schaden in der Hausratversicherung der Uelzener halten Sachverständige in ihrer Feststellung genau fest, welche versicherten Sachen betroffen sind – von den Versicherungswerten über Wiederherstellungs- und Wiederbeschaffungskosten bis zu Restwerten, versicherten Kosten und dem Wert unbeschädigter Sachen ohne Unterversicherungsverzicht.
Die Feststellungen der Sachverständigen müssen enthalten:
- ein Verzeichnis der abhanden gekommenen, zerstörten und beschädigten versicherten Sachen sowie deren nach dem Versicherungsvertrag in Frage kommenden Versicherungswerte zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles;
- die Wiederherstellungs- und Wiederbeschaffungskosten;
- die Restwerte der vom Schaden betroffenen Sachen;
- die nach dem Versicherungsvertrag versicherten Kosten;
- den Wert der nicht vom Schaden betroffenen versicherten Sachen, wenn kein Unterversicherungsverzicht gegeben ist.
Was bedeutet das konkret?
Beauftragte Sachverständige dokumentieren nach einem Schaden, welche versicherten Gegenstände betroffen sind und was sie wert sind. Dazu gehören auch die Kosten für Wiederherstellung und Wiederbeschaffung, mögliche Restwerte sowie – sofern kein Unterversicherungsverzicht besteht – der Wert der unbeschädigten Sachen. Diese Übersicht dient als Grundlage für die Schadenregulierung.
Häufige Fragen
Was muss die Feststellung der Sachverständigen enthalten?
Sie muss ein Verzeichnis der abhanden gekommenen, zerstörten und beschädigten versicherten Sachen mit ihren Versicherungswerten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles, die Wiederherstellungs- und Wiederbeschaffungskosten, die Restwerte der betroffenen Sachen, die versicherten Kosten sowie den Wert der nicht betroffenen Sachen (ohne Unterversicherungsverzicht) enthalten.
Auf welchen Zeitpunkt beziehen sich die Versicherungswerte?
Die nach dem Versicherungsvertrag in Frage kommenden Versicherungswerte werden zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles ermittelt.
Wird auch der Wert unbeschädigter Sachen festgestellt?
Ja, der Wert der nicht vom Schaden betroffenen versicherten Sachen wird festgestellt, wenn kein Unterversicherungsverzicht gegeben ist.
Gehören auch Restwerte zur Feststellung?
Ja, die Restwerte der vom Schaden betroffenen Sachen sind Teil der Feststellungen der Sachverständigen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025