Vor einem Schadenfall verlangt die Uelzener Hausratversicherung, dass Versicherungsnehmer bestimmte Obliegenheiten einhalten – etwa gesetzliche, behördliche und vertragliche Sicherheitsvorschriften. Wer diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, riskiert die fristlose Kündigung des Vertrags. Hier erfahren Sie, welche Pflichten gelten und wann das Kündigungsrecht des Versicherers ausgeschlossen ist.
Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, sind:
- die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften (siehe Nr. 16.1 und Nr. 16.2)
- die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten (siehe Ziffer 17)
Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalles gegenüber dem Versicherer zu erfüllen hat, so kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos kündigen.
Das Kündigungsrecht des Versicherers ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat.
Was bedeutet das konkret?
Als Versicherungsnehmer haben Sie bereits vor einem möglichen Schaden bestimmte Pflichten zu beachten. Dazu zählt vor allem, alle geltenden Sicherheitsvorschriften sowie die weiteren im Vertrag vereinbarten Obliegenheiten einzuhalten. Wer diese Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, muss damit rechnen, dass der Versicherer den Vertrag fristlos kündigt. Können Sie nachweisen, dass Sie die Pflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt haben, entfällt dieses Kündigungsrecht.
Häufige Fragen
Welche Obliegenheiten muss ich vor einem Schadenfall erfüllen?
Sie müssen alle gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften (siehe Nr. 16.1 und Nr. 16.2) und alle sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten (siehe Ziffer 17) einhalten.
Was passiert, wenn ich eine Obliegenheit verletze?
Verletzen Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen haben, kann der Versicherer den Vertrag fristlos kündigen.
Innerhalb welcher Frist kann der Versicherer kündigen?
Der Versicherer kann innerhalb eines Monats kündigen, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat.
Kann das Kündigungsrecht ausgeschlossen sein?
Ja. Das Kündigungsrecht des Versicherers ist ausgeschlossen, wenn Sie beweisen, dass Sie die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt haben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025