Bei der Uelzener Hausratversicherung können Verträge mit einer Laufzeit von mehr als drei Jahren zum Ablauf des dritten oder jedes folgenden Jahres gekündigt werden. Erfahren Sie, welche Kündigungsfrist von drei Monaten Sie als Versicherungsnehmer dabei unbedingt einhalten müssen.
In der Hausratversicherung der Uelzener gilt folgendes für Kündigung bei mehrjährigen Verträgen:
- Der Vertrag kann bei einer Vertragslaufzeit von mehr als drei Jahren zum Ablauf des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten vom Versicherungsnehmer gekündigt werden.
- Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Haben Sie einen Hausratvertrag mit einer Laufzeit von mehr als drei Jahren abgeschlossen, sind Sie nicht dauerhaft daran gebunden. Sie können den Vertrag erstmals zum Ende des dritten Jahres und danach zum Ende jedes weiteren Jahres beenden. Wichtig ist dabei, dass Ihre Kündigung rechtzeitig – also spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Jahresablauf – beim Versicherer eingeht.
Häufige Fragen
Wann kann ich einen mehrjährigen Hausratvertrag erstmals kündigen?
Bei einer Vertragslaufzeit von mehr als drei Jahren können Sie zum Ablauf des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen.
Welche Kündigungsfrist muss ich einhalten?
Es gilt eine Frist von drei Monaten. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen.
Wer darf den Vertrag bei mehrjähriger Laufzeit kündigen?
Die Kündigung zum Ablauf des dritten oder jedes folgenden Jahres kann vom Versicherungsnehmer erklärt werden.
Kann ich auch nach dem dritten Jahr noch kündigen?
Ja. Nach dem dritten Jahr ist eine Kündigung zum Ablauf jedes darauf folgenden Jahres möglich, jeweils unter Einhaltung der Frist von drei Monaten.