Bei der Uelzener Hausratversicherung wird eine Kündigung wieder unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer den ausstehenden Beitrag rechtzeitig nachzahlt – nämlich innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder nach Fristablauf. So erfahren Sie, welche Frist gilt und was bei der SEPA-Lastschrift zu beachten ist.
Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer die Zahlung leistet:
- innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder
- wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf.
Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers Nr. 22.3.2 bleibt unberührt.
Zahlungsweise:
- SEPA-Lastschrift
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihre Versicherung wegen eines nicht gezahlten Beitrags gekündigt wurde, können Sie die Kündigung rückgängig machen, indem Sie den offenen Betrag rechtzeitig nachzahlen. Dafür haben Sie einen Monat Zeit – gerechnet ab der Kündigung oder ab dem Ende einer gesetzten Frist. Ungeachtet dessen bleibt die Regelung zur Leistungsfreiheit des Versicherers bestehen.
Häufige Fragen
Kann ich eine Kündigung durch Zahlung wieder unwirksam machen?
Ja. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer die Zahlung fristgerecht leistet.
Welche Frist habe ich für die Nachzahlung?
Die Zahlung muss innerhalb eines Monats nach der Kündigung geleistet werden. Wurde die Kündigung mit einer Fristbestimmung verbunden, gilt ein Monat nach Fristablauf.
Gilt die Regelung zur Leistungsfreiheit trotz Nachzahlung weiter?
Ja. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers Nr. 22.3.2 bleibt unberührt.
Wie kann der Beitrag gezahlt werden?
Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift.