Die Uelzener Hausratversicherung definiert in ihrer Hausratversicherung genau, wann eine Explosion vorliegt: als plötzliche Kraftäußerung durch das Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen für das Zerreißen eines Behälters gelten und wann eine chemische Umsetzung im Inneren ausreicht.
Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.
Eine Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung usw.) liegt nur vor, wenn seine Wandung in einem solchen Umfang zerrissen wird, dass ein plötzlicher Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb des Behälters stattfindet.
Wird im Inneren eines Behälters eine Explosion durch chemische Umsetzung hervorgerufen, so ist ein Zerreißen seiner Wandung nicht erforderlich.
Was bedeutet das konkret?
Eine Explosion im Sinne der Hausratversicherung ist eine plötzliche Kraftentfaltung, die entsteht, weil sich Gase oder Dämpfe ausdehnen wollen. Platzt zum Beispiel ein Kessel oder eine Rohrleitung, gilt das als Explosion, wenn die Wandung so stark aufreißt, dass sich der Druckunterschied zwischen innen und außen schlagartig ausgleicht. Kommt die Explosion dagegen durch eine chemische Reaktion im Inneren zustande, muss die Wandung nicht zerreißen.
Häufige Fragen
Was gilt als Explosion in der Hausratversicherung?
Eine Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.
Wann liegt die Explosion eines Behälters vor?
Die Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung usw.) liegt nur vor, wenn seine Wandung in einem solchen Umfang zerrissen wird, dass ein plötzlicher Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb des Behälters stattfindet.
Muss die Wandung immer zerreißen?
Nein. Wird im Inneren eines Behälters eine Explosion durch chemische Umsetzung hervorgerufen, so ist ein Zerreißen seiner Wandung nicht erforderlich.
Welche Behälter sind als Beispiele genannt?
Als Beispiele werden Kessel und Rohrleitungen genannt.