Bei der Hausratversicherung der Uelzener wird bei der Berechnung bestimmter Fristen der Zeitraum nicht mitgerechnet, in dem die Entschädigung durch Verschulden des Versicherungsnehmers nicht ermittelt oder gezahlt werden kann. Was diese Hemmung im Detail bedeutet, erfahren Sie hier.
Bei der Berechnung der Fristen gemäß Nr. 14.1 und Nr. 14.2.1 ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.
Was bedeutet das konkret?
Wenn die Entschädigung wegen eines Verschuldens des Versicherungsnehmers nicht festgestellt oder nicht ausgezahlt werden kann, zählt diese Zeitspanne bei den betreffenden Fristen (Nr. 14.1 und Nr. 14.2.1) nicht mit. Die Fristberechnung wird für diesen Zeitraum also gewissermaßen ausgesetzt.
Häufige Fragen
Was bedeutet Hemmung in der Hausratversicherung der Uelzener?
Bei der Berechnung der Fristen gemäß Nr. 14.1 und Nr. 14.2.1 wird der Zeitraum nicht berücksichtigt, in dem infolge Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.
Welche Fristen sind von der Hemmung betroffen?
Betroffen sind die Fristen gemäß Nr. 14.1 und Nr. 14.2.1.
Wann wird ein Zeitraum bei der Fristberechnung nicht berücksichtigt?
Wenn infolge Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann, wird dieser Zeitraum nicht mitgerechnet.
Wessen Verschulden führt zur Hemmung der Frist?
Maßgeblich ist ein Verschulden des Versicherungsnehmers, durch das die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.