Bei der Uelzener Hausratversicherung ist die Zahlung der Entschädigung an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Der Versicherer kann vor der Auszahlung an den Versicherungsnehmer einen Nachweis über die Zustimmung des Versicherten verlangen. Wer sich hier auszahlen lassen kann, hängt vom Zusammenspiel zwischen Versicherungsnehmer und Versichertem ab.
In der Hausratversicherung der Uelzener gilt Folgendes für die Zahlung der Entschädigung:
- Der Versicherer kann vor Zahlung der Entschädigung an den Versicherungsnehmer den Nachweis verlangen, dass der Versicherte seine Zustimmung dazu erteilt hat.
- Der Versicherte kann die Zahlung der Entschädigung nur mit Zustimmung des Versicherungsnehmers verlangen.
Was bedeutet das konkret?
Die Regelung ordnet das Verhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Versichertem, wenn es um die Auszahlung im Schadenfall geht. Beide Seiten sind aufeinander abgestimmt: Für eine Zahlung an die eine Partei kann die Zustimmung der anderen erforderlich sein. So ist sichergestellt, dass die Entschädigung nicht ohne das Einverständnis der jeweils anderen Person fließt.
Häufige Fragen
Was kann der Versicherer vor der Auszahlung verlangen?
Der Versicherer kann vor Zahlung der Entschädigung an den Versicherungsnehmer den Nachweis verlangen, dass der Versicherte seine Zustimmung dazu erteilt hat.
Kann der Versicherte die Zahlung eigenständig verlangen?
Der Versicherte kann die Zahlung der Entschädigung nur mit Zustimmung des Versicherungsnehmers verlangen.
Braucht es für eine Auszahlung an den Versicherungsnehmer eine Zustimmung?
Ja, der Versicherer kann vor der Zahlung an den Versicherungsnehmer den Nachweis der Zustimmung des Versicherten verlangen.
Wessen Zustimmung benötigt der Versicherte für die Zahlung?
Der Versicherte benötigt die Zustimmung des Versicherungsnehmers, um die Zahlung der Entschädigung verlangen zu können.