In der Tierhalterhaftpflicht der Uelzener gilt im Tarif Pferdehalter-Schadenersatz-Ausfallversicherung folgendes für Erfolglose Vollstreckung:
Voraussetzung für die Entschädigung ist, dass die versicherte Person einen rechtskräftigen vollstreckbaren Titel gegen den Schadenverursacher erstritten oder ein notarielles Schuldanerkenntnis des Schadenverursachers von einem Notar erwirkt hat und jede Zwangsvollstreckung aus diesem Titel gegen den Schadenverursacher erfolglos geblieben ist. Der Schadenverursacher muss zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles seinen festen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Vollstreckungsversuche gelten als erfolglos, wenn die versicherte Person nachweist, dass
(1) entweder eine Zwangsvollstreckung (Sach-, Immobiliar- oder Forderungspfändung) nicht oder nicht zur vollen Befriedigung geführt hat;
(2) oder eine selbst teilweise Befriedigung aussichtslos erscheint, z. B. weil der Schadenverursacher in den letzten drei Jahren die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Voraussetzung für die Entschädigung ist, dass die versicherte Person einen rechtskräftigen vollstreckbaren Titel gegen den Schadenverursacher erstritten oder ein notarielles Schuldanerkenntnis des Schadenverursachers von einem Notar erwirkt hat und jede Zwangsvollstreckung aus diesem Titel gegen den Schadenverursacher erfolglos geblieben ist. Der Schadenverursacher muss zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles seinen festen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Vollstreckungsversuche gelten als erfolglos, wenn die versicherte Person nachweist, dass
(1) entweder eine Zwangsvollstreckung (Sach-, Immobiliar- oder Forderungspfändung) nicht oder nicht zur vollen Befriedigung geführt hat;
(2) oder eine selbst teilweise Befriedigung aussichtslos erscheint, z. B. weil der Schadenverursacher in den letzten drei Jahren die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025