In der Tierhalterhaftpflicht der Uelzener gilt folgendes für Erklärungen des Versicherers:
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025