In der Hausratversicherung der Uelzener wird eine Folgeprämie zum vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig – und die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung genannten Zeitraums erfolgt. Hier erfahren Sie, worauf es bei der pünktlichen Zahlung ankommt.
In der Hausratversicherung der Uelzener gilt folgendes für die Fälligkeit:
- Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig.
- Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.
Was bedeutet das konkret?
Ihre laufenden Beiträge werden immer zum vereinbarten Termin der jeweiligen Versicherungsperiode fällig. Solange Sie innerhalb des Zeitraums zahlen, der in Ihrem Versicherungsschein oder auf der Prämienrechnung angegeben ist, gilt Ihre Zahlung als rechtzeitig geleistet.
Häufige Fragen
Wann wird eine Folgeprämie fällig?
Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig.
Wann gilt meine Zahlung als rechtzeitig?
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.
Wo finde ich den maßgeblichen Zahlungszeitraum?
Der maßgebliche Zeitraum ist im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegeben.