Zahlt man bei der Uelzener Hausratversicherung eine Folgeprämie nicht rechtzeitig, kann der Versicherer per Mahnung in Textform eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen – mit weitreichenden Folgen wie Leistungsfreiheit und einem Kündigungsrecht mit sofortiger Wirkung.
Mahnung bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie:
- Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung).
- Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert.
- Außerdem muss die Mahnung auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht – aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweisen.
Leistungsfreiheit nach Ablauf der Zahlungsfrist:
Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein, und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalles mit der Zahlung der Prämie oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Kündigungsrecht nach Ablauf der Zahlungsfrist:
Der Versicherer kann nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, sofern der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug ist.
Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen.
Was bedeutet das konkret?
Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer schriftlich mahnen und dabei eine Frist von mindestens zwei Wochen setzen. Diese Mahnung wirkt nur, wenn sie die offenen Beträge genau aufführt und auf die möglichen Folgen hinweist. Bleibt die Zahlung nach Fristablauf weiterhin aus, kann der Versicherer im Schadenfall leistungsfrei sein und den Vertrag sofort kündigen. Diese Darstellung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wie lange ist die Zahlungsfrist bei einer Mahnung?
Der Versicherer bestimmt eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung.
Wann ist eine Mahnung wirksam?
Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht – aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.
Was passiert bei einem Versicherungsfall nach Fristablauf?
Tritt nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der Prämie, Zinsen oder Kosten in Verzug, ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Kann der Vertrag ohne Kündigungsfrist gekündigt werden?
Ja. Nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist kann der Versicherer den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, sofern der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug ist.
Kann die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden werden?
Ja. Die Kündigung kann so mit der Zahlungsfrist verbunden werden, dass sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn der Versicherungsnehmer dann mit der Zahlung in Verzug ist. Darauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025