Wer bei der Uelzener Hausratversicherung am SEPA-Lastschriftverfahren teilnimmt, sollte diese wichtige Mitwirkungspflicht kennen: Zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Prämie muss das Konto ausreichend gedeckt sein, damit die Einziehung reibungslos funktioniert.
In der Hausratversicherung der Uelzener gilt folgendes für Pflichten des Versicherungsnehmers:
- Ist zur Einziehung der Prämie das SEPA-Lastschriftverfahren vereinbart worden, hat der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Prämie für eine ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie Ihre Beiträge per SEPA-Lastschrift zahlen, sollten Sie darauf achten, dass zum Zeitpunkt der Fälligkeit genügend Geld auf Ihrem Konto ist. So kann die Uelzener die Prämie ohne Probleme einziehen. Dies ist eine Mitwirkungspflicht, die zu einem reibungslosen Zahlungsablauf beiträgt.
Häufige Fragen
Welche Pflicht habe ich beim SEPA-Lastschriftverfahren?
Wenn das SEPA-Lastschriftverfahren zur Einziehung der Prämie vereinbart wurde, müssen Sie zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Prämie für eine ausreichende Deckung des Kontos sorgen.
Wann muss mein Konto ausreichend gedeckt sein?
Das Konto muss zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Prämie eine ausreichende Deckung aufweisen.
Gilt diese Pflicht immer?
Diese Pflicht gilt, wenn zur Einziehung der Prämie das SEPA-Lastschriftverfahren vereinbart worden ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025