Bei der Uelzener Hausratversicherung fallen bestimmte Nebenkosten an, die vom Versicherungsnehmer selbst zu tragen sind – etwa bei Rückläufern im SEPA-Lastschriftverfahren, für jede Mahnung sowie im Zusammenhang mit Obliegenheiten. Welche Gebühren das im Detail sind, erfahren Sie hier.
Folgende Nebenkosten müssen vom Versicherungsnehmer getragen werden:
- Rückläufer im SEPA-Lastschriftverfahren bei vorliegender Pre-Notification: Gebühr der bezogenen Bank
- 3,00 € für jede Mahnung zuzüglich Porto
- Obliegenheiten
Was bedeutet das konkret?
Neben dem eigentlichen Versicherungsbeitrag können zusätzliche Kosten auf Sie zukommen. Diese entstehen zum Beispiel, wenn eine Lastschrift nicht eingelöst werden kann oder wenn eine Mahnung verschickt werden muss. Auch im Zusammenhang mit Obliegenheiten können Nebenkosten anfallen.
Häufige Fragen
Welche Nebenkosten muss ich als Versicherungsnehmer tragen?
Zu tragen sind die Gebühr der bezogenen Bank bei Rückläufern im SEPA-Lastschriftverfahren mit vorliegender Pre-Notification, 3,00 € für jede Mahnung zuzüglich Porto sowie Kosten im Zusammenhang mit Obliegenheiten.
Wie viel kostet eine Mahnung?
Für jede Mahnung werden 3,00 € zuzüglich Porto berechnet.
Was passiert bei einem Rückläufer im SEPA-Lastschriftverfahren?
Bei einem Rückläufer im SEPA-Lastschriftverfahren mit vorliegender Pre-Notification wird die Gebühr der bezogenen Bank fällig, die vom Versicherungsnehmer getragen werden muss.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025