In der Tierkrankenversicherung der Uelzener gilt im Tarif Hunde-OP-Versicherung Premium folgendes für Uelzen:
Kontaktdaten
Tel. 0581 8070-0
Fax 0581 8070-248
www.uelzener.de
info@uelzener.de
Vorstand
Imke Brammer-Rahlfs (Vorsitzende)
Bernd Fischer (Stv.), Joachim Unger
Aufsichtsratsvorsitzende:
Susanne Treiber
Identifikationsdaten
Amtsgericht Lüneburg HRB 120469
USt-IdNr.: DE 116 681 647
StNr.: 47 207 00011
StNr. beim BZSt: 809/V90809020562
Bankverbindung
Commerzbank AG
IBAN: DE80 2584 0048 0569 0334 00
BIC: COBADEFF249
Gläubiger-ID: DE19ZZZ00000118549
- Wartezeiten
• Allgemeine Wartezeit: 30 Tage ab Versicherungsbeginn
• Wartezeit für besondere Erkrankungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen (sofern vertraglich vereinbart): 1 Jahr ab Versicherungsbeginn
• Wartezeit für Operationen aufgrund vorvertraglicher, nicht bekannter Erkrankungen oder angeborener Fehlentwicklungen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen (sofern vertraglich vereinbart): 1 Jahr ab Versicherungsbeginn
• Wartezeit bei einer Kastration oder Sterilisation einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen: 6 Monate ab Versicherungsbeginn
• Wartezeit für eine Operation eines Welpen (nur bei versicherten Zuchthündinnen) einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen: 30 Tage ab Geburt; Über den Sonder-OP-Baustein der versicherten Zuchthündin versicherte Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen (sofern vertraglich vereinbart) sind im Welpen-OP-Schutz nicht mitversichert, ausgenommen Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen infolge der Umbilicalhernie (Nabelbruch) unter Berücksichtigung der Wartezeit von 30 Tagen.
• Wartezeit für Leistungen aus dem Reha-Baustein (sofern vertraglich vereinbart): 30 Tage ab Versicherungsbeginn
• Wartezeit für Leistungen aus dem Zahnzusatz-Baustein einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen (sofern vertraglich vereinbart): 30 Tage ab Versicherungsbeginn
Bei Vertragsänderungen oder Vertragserweiterungen gelten die Wartezeitregelungen für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes.
Sie haben keine Wartezeit für folgende Kostenbeteiligung:
• Tierärztliche Kennzeichnung durch einen Identifizierungschip, der die ISO-Norm erfüllt
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Kontaktdaten
Tel. 0581 8070-0
Fax 0581 8070-248
www.uelzener.de
info@uelzener.de
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Imke Brammer-Rahlfs (Vorsitzende)
Bernd Fischer (Stv.), Joachim Unger
Aufsichtsratsvorsitzende:
Susanne Treiber
Identifikationsdaten
Amtsgericht Lüneburg HRB 120469
USt-IdNr.: DE 116 681 647
StNr.: 47 207 00011
StNr. beim BZSt: 809/V90809020562
Bankverbindung
Commerzbank AG
IBAN: DE80 2584 0048 0569 0334 00
BIC: COBADEFF249
Gläubiger-ID: DE19ZZZ00000118549
- Wartezeiten
• Allgemeine Wartezeit: 30 Tage ab Versicherungsbeginn
• Wartezeit für besondere Erkrankungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen (sofern vertraglich vereinbart): 1 Jahr ab Versicherungsbeginn
• Wartezeit für Operationen aufgrund vorvertraglicher, nicht bekannter Erkrankungen oder angeborener Fehlentwicklungen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen (sofern vertraglich vereinbart): 1 Jahr ab Versicherungsbeginn
• Wartezeit bei einer Kastration oder Sterilisation einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen: 6 Monate ab Versicherungsbeginn
• Wartezeit für eine Operation eines Welpen (nur bei versicherten Zuchthündinnen) einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen: 30 Tage ab Geburt; Über den Sonder-OP-Baustein der versicherten Zuchthündin versicherte Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen (sofern vertraglich vereinbart) sind im Welpen-OP-Schutz nicht mitversichert, ausgenommen Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen infolge der Umbilicalhernie (Nabelbruch) unter Berücksichtigung der Wartezeit von 30 Tagen.
• Wartezeit für Leistungen aus dem Reha-Baustein (sofern vertraglich vereinbart): 30 Tage ab Versicherungsbeginn
• Wartezeit für Leistungen aus dem Zahnzusatz-Baustein einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen (sofern vertraglich vereinbart): 30 Tage ab Versicherungsbeginn
Bei Vertragsänderungen oder Vertragserweiterungen gelten die Wartezeitregelungen für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes.
Sie haben keine Wartezeit für folgende Kostenbeteiligung:
• Tierärztliche Kennzeichnung durch einen Identifizierungschip, der die ISO-Norm erfüllt
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025