In der Tierkrankenversicherung der Uelzener gilt im Tarif Hunde-Krankenversicherung Premium folgendes für Versicherbare Hunde, Erstattungslimit, Selbstbeteiligung, Grundsatz, Wartezeiten:
- Versicherbare Hunde
Versicherbar sind Hunde ab dem ersten Lebenstag.
- Erstattungslimit
• Die maximale Versicherungsleistung im PREMIUM-Schutz beträgt 3.000 € pro Versicherungsjahr (einschließlich des Sonder-OP-Bausteins, sofern vertraglich vereinbart).
• Haben Sie eine Zuchthündin versichert, beträgt die maximale Versicherungsleistung für Ihre Zuchthündin und ihre Welpen insgesamt 3.000 € pro Versicherungsjahr. Die maximale Versicherungsleistung pro Versicherungsjahr erhöht sich also bei Zuchthündinnen und ihren Welpen nicht.
• Für Leistungen aus der Gesundheitspauschale erstatten wir maximal 100 € pro Versicherungsjahr.
Sofern vertraglich als Leistung gesondert vereinbart:
• Für Leistungen aus dem Reha-Baustein erstatten wir maximal 1.000 € pro Versicherungsjahr.
• Für Leistungen aus dem Zahnzusatz-Baustein erstatten wir maximal 1.000 € pro Versicherungsjahr.
Bei Tarifwechsel gilt:
Erfolgt im laufenden Versicherungsjahr ein Wechsel zwischen den Tarifen basis, premium oder premium plus, werden alle Erstattungen, welche innerhalb des jeweiligen Versicherungsjahres bereits anerkannt wurden, auf die jeweiligen Erstattungslimits des neu gewählten Tarifes angerechnet.
- Selbstbeteiligung
Ist Ihr zu versichernder Hund bei Antragstellung bereits 6 Jahre alt, ist Voraussetzung für den Vertragsabschluss die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung in Höhe von 150 € pro Versicherungsjahr. Das Erstattungslimit pro Versicherungsjahr bleibt unverändert.
- Grundsatz
Als Nachweis zum Gesundheitszustand Ihres zu versichernden Hundes bzw. Ihres versicherten Hundes dürfen wir auf Ihre Kosten Behandlungsübersichten, Karteikartenauszüge oder ein tierärztliches Gutachten verlangen.
Alle medizinisch notwendigen Untersuchungs-, Heilbehandlungs- und Operationskosten sowie sonstige versicherte Kosten sind uns durch tierärztliche Rechnung nachzuweisen. Die Rechnung muss den Namen Ihres versicherten Hundes, das Datum der erbrachten Leistung, die Diagnose, die berechneten Leistungen unter Angabe der Einzelpositionen mit entsprechenden Preisen, die Kosten für Verbrauchsmaterial und Arzneimittel sowie den Rechnungsbetrag enthalten und auf der jeweils gültigen Fassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) beruhen.
Adresse
Uelzener Allgemeine Versicherungsgesellschaft a. G.
Veerßer Straße 65 / 67
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
- Versicherbare Hunde
Versicherbar sind Hunde ab dem ersten Lebenstag.
- Erstattungslimit
• Die maximale Versicherungsleistung im PREMIUM-Schutz beträgt 3.000 € pro Versicherungsjahr (einschließlich des Sonder-OP-Bausteins, sofern vertraglich vereinbart).
• Haben Sie eine Zuchthündin versichert, beträgt die maximale Versicherungsleistung für Ihre Zuchthündin und ihre Welpen insgesamt 3.000 € pro Versicherungsjahr. Die maximale Versicherungsleistung pro Versicherungsjahr erhöht sich also bei Zuchthündinnen und ihren Welpen nicht.
• Für Leistungen aus der Gesundheitspauschale erstatten wir maximal 100 € pro Versicherungsjahr.
Sofern vertraglich als Leistung gesondert vereinbart:
• Für Leistungen aus dem Reha-Baustein erstatten wir maximal 1.000 € pro Versicherungsjahr.
• Für Leistungen aus dem Zahnzusatz-Baustein erstatten wir maximal 1.000 € pro Versicherungsjahr.
Bei Tarifwechsel gilt:
Erfolgt im laufenden Versicherungsjahr ein Wechsel zwischen den Tarifen basis, premium oder premium plus, werden alle Erstattungen, welche innerhalb des jeweiligen Versicherungsjahres bereits anerkannt wurden, auf die jeweiligen Erstattungslimits des neu gewählten Tarifes angerechnet.
- Selbstbeteiligung
Ist Ihr zu versichernder Hund bei Antragstellung bereits 6 Jahre alt, ist Voraussetzung für den Vertragsabschluss die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung in Höhe von 150 € pro Versicherungsjahr. Das Erstattungslimit pro Versicherungsjahr bleibt unverändert.
- Grundsatz
Als Nachweis zum Gesundheitszustand Ihres zu versichernden Hundes bzw. Ihres versicherten Hundes dürfen wir auf Ihre Kosten Behandlungsübersichten, Karteikartenauszüge oder ein tierärztliches Gutachten verlangen.
Alle medizinisch notwendigen Untersuchungs-, Heilbehandlungs- und Operationskosten sowie sonstige versicherte Kosten sind uns durch tierärztliche Rechnung nachzuweisen. Die Rechnung muss den Namen Ihres versicherten Hundes, das Datum der erbrachten Leistung, die Diagnose, die berechneten Leistungen unter Angabe der Einzelpositionen mit entsprechenden Preisen, die Kosten für Verbrauchsmaterial und Arzneimittel sowie den Rechnungsbetrag enthalten und auf der jeweils gültigen Fassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) beruhen.
Adresse
Uelzener Allgemeine Versicherungsgesellschaft a. G.
Veerßer Straße 65 / 67
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025