In der Tierhalterhaftpflicht der Uelzener gilt im Tarif Hundehalter-Schadenersatz-Ausfallversicherung folgendes für Versicherte Schäden:
Versichert sind Personenschäden (Tötung, Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen) oder Sachschäden (Beschädigung oder Vernichtung von Sachen) der versicherten Person, für die der Schadenverursacher aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhaltes zum Schadenersatz verpflichtet ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Versichert sind Personenschäden (Tötung, Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen) oder Sachschäden (Beschädigung oder Vernichtung von Sachen) der versicherten Person, für die der Schadenverursacher aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhaltes zum Schadenersatz verpflichtet ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025