In der Tierhalterhaftpflicht der Uelzener gilt im Tarif Pferdehalter-Haftpflicht folgendes für Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten (versichertes Risiko):
Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter des im Versicherungsschein bezeichneten Tieres (Pferd, Kleinpferd, Pony, Maultier, Esel usw.) in Verbindung mit der im Versicherungsschein bezeichneten Nutzungsart des Tieres. Hierzu zählt unter anderem auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen
• Schäden aus dem Deckakt (gewollt/ungewollt);
• Flurschäden;
• tierischen Ausscheidungen;
• des Reitens oder Führens ohne Zaumzeug und/oder Sattel;
• Schäden infolge der Teilnahme an Reitunterricht, Pferderennen, Schauvorführungen, Turnieren und den Vorbereitungen hierzu;
• Schäden aus der Verwendung des eigenen Reittieres als Zugtier von eigenen oder fremden Fuhrwerken.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter des im Versicherungsschein bezeichneten Tieres (Pferd, Kleinpferd, Pony, Maultier, Esel usw.) in Verbindung mit der im Versicherungsschein bezeichneten Nutzungsart des Tieres. Hierzu zählt unter anderem auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen
• Schäden aus dem Deckakt (gewollt/ungewollt);
• Flurschäden;
• tierischen Ausscheidungen;
• des Reitens oder Führens ohne Zaumzeug und/oder Sattel;
• Schäden infolge der Teilnahme an Reitunterricht, Pferderennen, Schauvorführungen, Turnieren und den Vorbereitungen hierzu;
• Schäden aus der Verwendung des eigenen Reittieres als Zugtier von eigenen oder fremden Fuhrwerken.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025