In der Hausratversicherung der Uelzener ist geregelt, welche Vollmacht dem Versicherungsvertreter bei Erklärungen des Versicherers zukommt und wie Versicherungsscheine sowie deren Nachträge an den Versicherungsnehmer übermittelt werden.
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsvertreter darf Ihnen im Auftrag des Versicherers bestimmte Dokumente aushändigen. Dazu zählen der Versicherungsschein selbst sowie spätere Ergänzungen (Nachträge) zu diesem Schein. Für diese Übermittlung gilt der Vertreter als bevollmächtigt.
Häufige Fragen
Wer darf mir den Versicherungsschein übermitteln?
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine an den Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Gilt die Vollmacht auch für Nachträge zum Versicherungsschein?
Ja. Die Bevollmächtigung des Versicherungsvertreters umfasst neben den Versicherungsscheinen auch deren Nachträge.
Wer stellt die Versicherungsscheine aus?
Die Versicherungsscheine und deren Nachträge werden vom Versicherer ausgefertigt. Der Versicherungsvertreter ist für die Übermittlung an den Versicherungsnehmer bevollmächtigt.