In der Tierhalterhaftpflicht der Uelzener gilt im Tarif Hundehalter-Schadenersatz-Ausfallversicherung folgendes für Gegenstand der Schadenersatzausfallversicherung:
Dem Versicherungsnehmer wird Versicherungsschutz für den Fall gewährt, dass er während der Wirksamkeit der Versicherung von einem Dritten aus der Eigenschaft des Schadenverursachers als Hundehalter oder -hüter geschädigt wird und die daraus entstandene Schadenersatzforderung gegen den Schadenverursacher nicht durchgesetzt werden kann. Inhalt und Umfang der versicherten Schadenersatzansprüche richten sich nach dem Deckungsumfang der Haftpflicht-Versicherung dieses Vertrages. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für Schadenersatzansprüche, denen ein vorsätzliches Handeln des Schadenverursachers als Hundehalter oder -hüter zugrunde liegt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Dem Versicherungsnehmer wird Versicherungsschutz für den Fall gewährt, dass er während der Wirksamkeit der Versicherung von einem Dritten aus der Eigenschaft des Schadenverursachers als Hundehalter oder -hüter geschädigt wird und die daraus entstandene Schadenersatzforderung gegen den Schadenverursacher nicht durchgesetzt werden kann. Inhalt und Umfang der versicherten Schadenersatzansprüche richten sich nach dem Deckungsumfang der Haftpflicht-Versicherung dieses Vertrages. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für Schadenersatzansprüche, denen ein vorsätzliches Handeln des Schadenverursachers als Hundehalter oder -hüter zugrunde liegt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025