Wer bei der Uelzener Hausratversicherung den Zusatzbaustein Pferdehalter nutzt, erhält Schutz für Zaum- und Sattelzeug, wenn es außerhalb des Versicherungsortes durch Aufbrechen abgeschlossener Räume, gesicherter Schränke auf dem Reiterhof, abgeschlossener Kraftfahrzeuge oder Pferdeanhänger innerhalb Deutschlands entwendet, zerstört oder beschädigt wird.
In der Hausratversicherung der Uelzener gilt im Tarif Zusatzbaustein Pferdehalter folgendes für Einbruchdiebstahl von eigenem Zaum- und Sattelzeug aus abgeschlossenen Räumen, Behältnissen oder einem Kfz außerhalb des Versicherungsortes:
In Erweiterung von Nr. 3.2 und Ziffer 7 UEVHB2015 wird für Zaum- und Sattelzeug auch Entschädigung geleistet, wenn es innerhalb der Bundesrepublik Deutschland durch Aufbrechen der folgenden entwendet, zerstört oder beschädigt wird:
- abgeschlossener Räume,
- gesicherter Schränke auf dem Reiterhof,
- abgeschlossener Kraftfahrzeuge oder abgeschlossener Pferdeanhänger,
nicht aber Kraftfahrzeuganhänger, Wohnwagen oder Wohnmobile.
Dem Aufbrechen steht die Verwendung falscher Schlüssel oder anderer nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen bestimmter Werkzeuge zum Öffnen der Türen gleich.
Nach beendetem Gebrauch des Sattels oder Zaumzeugs werden in der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr eintretende Schäden nur ersetzt, wenn das Kraftfahrzeug oder der Pferdeanhänger auf einem bewachten Parkplatz oder einem verschlossenen Hofraum abgestellt war. Orte, die zur allgemeinen Benutzung offen stehen, genügen nicht.
Die Entschädigungsgrenze je Versicherungsfall ergibt sich aus dem Versicherungsschein.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Baustein hilft, wenn Zaum- und Sattelzeug außerhalb des eigenen Zuhauses gestohlen oder beschädigt wird – etwa aus einem abgeschlossenen Raum, einem gesicherten Schrank auf dem Reiterhof, einem abgeschlossenen Auto oder Pferdeanhänger. Voraussetzung ist ein Aufbrechen. Für nächtliche Schäden nach dem Reiten gelten zusätzliche Bedingungen zum Abstellort. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Angaben.
Häufige Fragen
Wo gilt der Schutz für Zaum- und Sattelzeug?
Entschädigung wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland geleistet, wenn das Zaum- und Sattelzeug durch Aufbrechen abgeschlossener Räume, gesicherter Schränke auf dem Reiterhof, abgeschlossener Kraftfahrzeuge oder abgeschlossener Pferdeanhänger entwendet, zerstört oder beschädigt wird.
Welche Fahrzeuge sind nicht mitversichert?
Nicht versichert sind Kraftfahrzeuganhänger, Wohnwagen oder Wohnmobile.
Zählt auch die Verwendung falscher Schlüssel als Aufbrechen?
Ja. Dem Aufbrechen steht die Verwendung falscher Schlüssel oder anderer nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen bestimmter Werkzeuge zum Öffnen der Türen gleich.
Was gilt für Schäden in der Nacht nach dem Gebrauch?
Nach beendetem Gebrauch des Sattels oder Zaumzeugs werden in der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr eintretende Schäden nur ersetzt, wenn das Kraftfahrzeug oder der Pferdeanhänger auf einem bewachten Parkplatz oder einem verschlossenen Hofraum abgestellt war. Orte, die zur allgemeinen Benutzung offen stehen, genügen nicht.
Wie hoch ist die Entschädigungsgrenze?
Die Entschädigungsgrenze je Versicherungsfall ergibt sich aus dem Versicherungsschein.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025