Mit dem Zusatzbaustein Pferdehalter der Uelzener Hausratversicherung sind Stroh- und Rundballen auch außerhalb des Versicherungsortes gegen einfachen Diebstahl oder Brand abgesichert – mit klaren Grenzen bei der Entschädigung und einem wichtigen Ausschluss für gewerbliche oder landwirtschaftliche Tierhaltung.
Diebstahl oder Brand von Stroh- oder Rundballen außerhalb des Versicherungsortes:
- In Erweiterung zu Nr. 6.2 UEVHB2015 ist der einfache Diebstahl oder Brand gemäß Ziffer 3 UEVHB2015 von Stroh- und Rundballen außerhalb des Versicherungsortes mitversichert.
- Kein Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn eine gewerbliche und/oder landwirtschaftliche Tierhaltung besteht.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 100,00 € begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Dieser Baustein weitet den Schutz auf Stroh- und Rundballen aus, die sich nicht am eigentlichen Versicherungsort befinden. Kommen die Ballen durch einfachen Diebstahl abhanden oder werden durch einen Brand beschädigt, greift der Versicherungsschutz im vereinbarten Rahmen. Wer allerdings gewerblich oder landwirtschaftlich Tiere hält, ist von diesem Schutz ausgenommen.
Häufige Fragen
Sind Stroh- und Rundballen auch außerhalb des Versicherungsortes abgesichert?
Ja. In Erweiterung zu Nr. 6.2 UEVHB2015 ist der einfache Diebstahl oder Brand gemäß Ziffer 3 UEVHB2015 von Stroh- und Rundballen außerhalb des Versicherungsortes mitversichert.
Wie hoch ist die Entschädigung begrenzt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 100,00 € begrenzt.
Wann besteht kein Versicherungsschutz?
Kein Versicherungsschutz besteht, wenn eine gewerbliche und/oder landwirtschaftliche Tierhaltung besteht.
Welche Gefahren sind abgedeckt?
Abgedeckt sind der einfache Diebstahl sowie der Brand von Stroh- und Rundballen gemäß Ziffer 3 UEVHB2015.