Stirbt ein Pferd innerhalb Deutschlands durch einen Angriff von Wölfen oder einem Pferderipper, leistet der Zusatzbaustein Pferdehalter der Uelzener Hausratversicherung eine Entschädigung – berechnet aus dem Wert des Pferdes vor dem tödlichen Ereignis und je Versicherungsfall begrenzt auf 2.000,00 €.
Versicherter Sachverhalt:
Die Versicherung umfasst den Tod infolge eines Angriffs durch einen oder mehrere Wolf / Wölfe oder Pferderipper.
Berechnung der Entschädigung:
- Die Entschädigung wird aus dem Wert des Pferdes vor dem tödlichen Ereignis berechnet.
- Sie ist je Versicherungsfall begrenzt auf 2.000,00 €.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Kommt ein Pferd in Deutschland zu Tode, weil es von einem oder mehreren Wölfen oder von einem Pferderipper angegriffen wurde, kann eine Entschädigung geleistet werden. Als Grundlage dient der Wert, den das Pferd vor dem Vorfall hatte. Die Leistung ist pro Versicherungsfall auf einen Höchstbetrag begrenzt. Diese Beschreibung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welche Ereignisse sind abgedeckt?
Abgedeckt ist der Tod des Pferdes infolge eines Angriffs durch einen oder mehrere Wölfe oder durch einen Pferderipper innerhalb Deutschlands.
Wie wird die Entschädigung berechnet?
Die Entschädigung wird aus dem Wert des Pferdes vor dem tödlichen Ereignis berechnet.
Gibt es eine Höchstgrenze für die Leistung?
Ja, die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.000,00 € begrenzt.
Gilt der Schutz auch außerhalb Deutschlands?
Der beschriebene Schutz bezieht sich auf den Tod des Pferdes durch den Wolf oder den Pferderipper innerhalb Deutschlands.