In der Hausratversicherung der Uelzener im Tarif Basis ist auch der Hausrat in einer abgeschlossenen Garage mitversichert, die außerhalb des Versicherungsgrundstückes, aber innerhalb des Wohnortes liegt. Erfahren Sie, welche Entschädigungsgrenze gilt und welche Wertsachen ausgeschlossen sind.
Für Hausrat in Garagen außerhalb des Grundstückes innerhalb des Wohnortes gilt Folgendes:
- Abweichend von Nr. 6.3.2 UEVHB2015 gilt als Versicherungsort auch die abgeschlossene Garage, die sich außerhalb des Versicherungsgrundstückes, aber innerhalb des Wohnortes befindet.
- Nicht versichert sind Wertsachen gemäß Ziffer 13 UEVHB2015.
- Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 500,00 € begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Auch eine abgeschlossene Garage außerhalb Ihres Grundstücks zählt als Versicherungsort, solange sie innerhalb Ihres Wohnortes liegt. Ihr dort abgestellter Hausrat ist damit grundsätzlich mitversichert. Für Wertsachen gilt dies jedoch nicht, und die Erstattung ist der Höhe nach begrenzt.
Häufige Fragen
Ist Hausrat in einer Garage außerhalb meines Grundstückes versichert?
Ja. Abweichend von Nr. 6.3.2 UEVHB2015 gilt auch die abgeschlossene Garage als Versicherungsort, wenn sie sich außerhalb des Versicherungsgrundstückes, aber innerhalb des Wohnortes befindet.
Muss die Garage abgeschlossen sein?
Ja, der Versicherungsschutz gilt für eine abgeschlossene Garage.
Sind Wertsachen in der Garage mitversichert?
Nein. Wertsachen gemäß Ziffer 13 UEVHB2015 sind nicht versichert.
Wie hoch ist die Entschädigung begrenzt?
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 500,00 € begrenzt.