In der Hausratversicherung der Uelzener legt der Zusatzbaustein Glas fest, welche Gefahren und Schäden nicht versichert sind – etwa Beschädigungen von Oberflächen und Kanten, undichte Randverbindungen von Isolierverglasungen sowie Schäden durch Brand, Einbruchdiebstahl, Sturm oder Naturereignisse, soweit dafür anderweitig Versicherungsschutz besteht.
Die Versicherung erstreckt sich nicht auf:
- Beschädigungen von Oberflächen oder Kanten (z. B. Schrammen, Muschelausbrüche),
- Undichtwerden der Randverbindungen von Mehrscheiben-Isolierverglasungen.
Nicht versichert sind Schäden, die durch folgende Gefahren entstehen und soweit für diese anderweitig Versicherungsschutz besteht:
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Aufprall eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung,
- Einbruchdiebstahl, Vandalismus,
- Sturm, Hagel,
- Überschwemmung, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch.
Weitere Ausschlüsse:
- Krieg,
- innere Unruhen und
- Kernenergie.
Was bedeutet das konkret?
Der Zusatzbaustein Glas deckt nicht jeden Schaden an verglasten Flächen ab. Rein optische Beeinträchtigungen wie Kratzer oder kleine Ausbrüche an Oberflächen und Kanten gehören ebenso wenig dazu wie ein Undichtwerden der Randverbindungen bei Isolierverglasungen. Auch Schäden, die auf bestimmte Gefahren wie Feuer, Einbruch, Sturm oder Naturereignisse zurückgehen, sind hier nicht abgesichert, wenn dafür an anderer Stelle bereits Versicherungsschutz besteht. Zusätzlich gelten die üblichen Ausschlüsse für Krieg, innere Unruhen und Kernenergie.
Häufige Fragen
Sind Kratzer und Schrammen am Glas mitversichert?
Nein. Beschädigungen von Oberflächen oder Kanten, zum Beispiel Schrammen oder Muschelausbrüche, sind nicht versichert.
Ist ein Undichtwerden von Isolierglas abgedeckt?
Nein. Das Undichtwerden der Randverbindungen von Mehrscheiben-Isolierverglasungen ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Was gilt bei Glasschäden durch Brand, Einbruch oder Sturm?
Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Aufprall eines Luftfahrzeuges, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Sturm, Hagel sowie durch Überschwemmung, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch sind nicht versichert, soweit dafür anderweitig Versicherungsschutz besteht.
Welche allgemeinen Ausschlüsse gelten zusätzlich?
Ausgeschlossen sind Schäden durch Krieg, innere Unruhen und Kernenergie.