Beim Zusatzbaustein Glas der Uelzener Hausratversicherung erhalten Sie im Schadenfall eine Geldleistung: Ersetzt werden Entsorgung, Wiederbeschaffung in gleicher Art und Güte, Lieferung und Montage. Besondere Aufwendungen wie Gerüste oder Kräne sind bis 500,00 € abgedeckt.
In der Hausratversicherung der Uelzener gilt im Tarif Zusatzbaustein Glas Folgendes für die Geldleistung:
- Der Versicherer gewährt im Versicherungsfall eine Geldleistung.
- Geldleistung bedeutet, dass Aufwendungen für die Entsorgung der zerstörten oder beschädigten Sachen, deren Wiederbeschaffung in gleicher Art und Güte (siehe „Versicherte und nicht versicherte Sachen“), die Lieferung an den Schadenort sowie die Montage in ortsüblicher Höhe ersetzt werden.
- Besondere Aufwendungen, die zum Erreichen des Schadenortes (z. B. Gerüste, Kräne) bzw. im Zusammenhang mit dem Einsetzen der Scheibe (z. B. Anstriche, De- und Remontage von Vergitterungen) notwendig sind, werden bis 500,00 € ersetzt (Ziffer 5 UEAGLB2015).
- Der Versicherer ersetzt keine Aufwendungen, die bei der Angleichung unbeschädigter Sachen (z. B. Farbe und Struktur) an entschädigte Sachen sowie für fertigungsbedingte Abweichungen der Ersatzsache im äußeren Erscheinungsbild entstehen.
- Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist; das gleiche gilt, soweit der Versicherungsnehmer Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.
Was bedeutet das konkret?
Im Glasschadenfall zahlt die Versicherung eine Geldleistung, mit der die beschädigte Scheibe wieder ersetzt werden kann. Abgedeckt sind dabei die Entsorgung des alten Glases, die Beschaffung gleichwertigen Ersatzes, die Lieferung zum Schadenort und der Einbau. Zusätzliche Kosten wie Gerüste oder Kräne sind bis zu einer festgelegten Grenze mitversichert. Reine Angleichungsarbeiten an unbeschädigten Teilen und die Mehrwertsteuer bei Vorsteuerabzugsberechtigten sind hingegen ausgenommen.
Häufige Fragen
Was umfasst die Geldleistung beim Zusatzbaustein Glas?
Ersetzt werden die Aufwendungen für die Entsorgung der zerstörten oder beschädigten Sachen, deren Wiederbeschaffung in gleicher Art und Güte, die Lieferung an den Schadenort sowie die Montage in ortsüblicher Höhe.
Werden Kosten für Gerüste oder Kräne übernommen?
Ja. Besondere Aufwendungen zum Erreichen des Schadenortes (z. B. Gerüste, Kräne) oder im Zusammenhang mit dem Einsetzen der Scheibe (z. B. Anstriche, De- und Remontage von Vergitterungen) werden bis 500,00 € ersetzt.
Werden Angleichungskosten an unbeschädigte Sachen erstattet?
Nein. Aufwendungen für die Angleichung unbeschädigter Sachen (z. B. Farbe und Struktur) an entschädigte Sachen sowie für fertigungsbedingte Abweichungen der Ersatzsache im äußeren Erscheinungsbild werden nicht ersetzt.
Wird die Mehrwertsteuer erstattet?
Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Das gleiche gilt, soweit der Versicherungsnehmer Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.